European University Viadrina (Frankfurt/Oder) has defined AI policies across 11 of 12 policy categories, covering Academic Integrity, Institutional & Administrative, Research, Teaching & Learning. AI tools are generally permitted in coursework, subject to instructor guidelines. Students are required to disclose and attribute AI-generated content in their academic work. The university employs detection and enforcement mechanisms for unauthorized AI use. Research-related AI policies address manuscript preparation, data analysis, research ethics. At the institutional level, the university has established guidelines for faculty and staff AI use, data protection and approved AI tools, AI governance strategy.
Der Senat hat in seiner Sitzung am 8. Mai 2024 beschlossen, dass die Nutzung von KI-Werkzeugen im Rahmen häuslicher Prüfungsleistungen unter Beachtung angemessener Kennzeichnungs- und Dokumentationspflichten grundsätzlich zulässig ist[1]. Für die Studiengänge der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät gilt: ob und in welchem Umfang die Nutzung von KI-Werkzeugen bei der häuslichen Anfertigung von Prüfungsleistungen zulässig ist, wird von den jeweiligen Prüferinnen und Prüfern festgelegt.
Prüferinnen und Prüfer können die Bestimmungen dieser Richtlinie für ihre eigenen häuslichen Prüfungsleistungen beliebig anpassen. Insbesondere können sie die Nutzung von KI-Werkzeugen vollständig zulassen oder verbieten.
Wissenschaftliche Texte müssen auch bei Nutzung von KI-Werkzeugen selbständig verfasst werden. Bei der Bewertung von Texten muss erkennbar sein, dass Studierende eigenständig eine wissenschaftliche Arbeit erstellt haben. Ein Text wird als ungenügend bewertet, wenn er in erheblichem Maß aus der Zusammenstellung von KI-generierten Textpassagen besteht (§ 23 Absatz 1 Satz 3 ASPO).
Die neue Regelung gilt ab sofort für die Bewertung von Studien- und Prüfungsleistungen.
Diese Erklärung soll künftig bei allen schriftlichen Leistungen (z. B. Hausarbeiten, Abschlussarbeiten) verpflichtend von den Studierenden abgegeben werden.
Prüfende können ein Reflexionspapier zur Nutzung und den Effekten von KI-Werkzeugen im eingereichten Text einfordern.
Sollten die Begutachtenden Zweifel an der Korrektheit der gemachten Angaben zur Nutzung von KI-Werkzeuge bzw. an der Angemessenheit dieser Nutzung haben, können sie eine zusätzliche mündliche Prüfung zum Thema der schriftlichen Arbeit durchführen.
Entdecken Sie das KI-Portal an der Europa-Universität Viadrina! Hier finden Lehrende und Studierende wertvolle Ressourcen, um künstliche Intelligenz in Lehre und Lernen effektiv zu integrieren.
In der Regel ist die Nutzung zur Themenfindung, Unterstützung bei der Gliederung, zur Literatursuche zur sprachlichen Überprüfung, Übersetzung und Verbesserung von eigenen Texten oder zur systematischen Recherche erlaubt.
Nach dem Literaturverzeichnis ist hierzu ein gesonderter Abschnitt „Dokumentation der Nutzung von KI-Werkzeugen“ aufzunehmen, sofern KI-Werkzeuge genutzt wurden.
Denken Sie daran, nicht nur die in Ihrem Projekt generierten und verwendeten Daten, sondern auch verwendete Methoden und Werkzeuge (bspw. fachspezifische Analyse-Software oder KI-Tools) zu dokumentieren und idealerweise in den Metadaten mit zu erfassen.
In der Regel ist die Nutzung zur Themenfindung, Unterstützung bei der Gliederung, zur Literatursuche zur sprachlichen Überprüfung, Übersetzung und Verbesserung von eigenen Texten oder zur systematischen Recherche erlaubt.
Die Dokumentation enthält für jedes genutzte KI-Werkzeug eine Beschreibung, für welche Schritte bzw. Teile der Arbeit es verwendet wurde. Es ist dabei auch auszuführen, ob der Output-Text des KI-Werkzeugs direkt oder paraphrasiert in die Arbeit einging.
Denken Sie daran, nicht nur die in Ihrem Projekt generierten und verwendeten Daten, sondern auch verwendete Methoden und Werkzeuge (bspw. fachspezifische Analyse-Software oder KI-Tools) zu dokumentieren und idealerweise in den Metadaten mit zu erfassen.
Falls Sie personenbezogene Daten erheben, sind diese, gemäß den fachspezifischen Forschungsstandards, zu anonymisieren oder mindestens zu pseudonymisieren (vgl. Glossar).
Die universitätsweite KI-Richtlinie befindet sich derzeit in der Erarbeitung. Sie soll einen transparenten, verantwortungsvollen und zukunftsorientierten Umgang mit Künstlicher Intelligenz in Forschung, Lehre und Verwaltung unterstützen.
Informieren Sie sich zudem frühzeitig, inwiefern Sie eine Einwilligungserklärung (bspw. von Interviewpartnern) und/oder ein Ethikvotum benötigen (vgl. den Abschnitt Rechtliche und ethische Aspekte in den Themen und Phasen des FDM auf dieser Webseite).
Die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis2 sind zu befolgen (für Studierende insbesondere Teil A, §1, Teil B, §6, Absatz 4).
Der Senat hat in seiner Sitzung am 8. Mai 2024 beschlossen, dass die Nutzung von KI-Werkzeugen im Rahmen häuslicher Prüfungsleistungen unter Beachtung angemessener Kennzeichnungs- und Dokumentationspflichten grundsätzlich zulässig ist[1].
Textpassagen, die eine KI erstellt und die der oder die Studierende wörtlich übernommen hat (direkte Übernahme), sind wie ein wörtliches Zitat zu kennzeichnen: Sie sind in Anführungszeichen zu setzen. In der Fußnote ist anzugeben, welches KI-Werkzeug die Textpassage erstellt hat[2].
Die Stellen, die anderen Werken dem Wortlaut oder dem Sinn nach entnommen wurden, müssen in jedem einzelnen Fall durch die Angabe der Quelle, auch der benutzten Sekundärliteratur oder KI-Werkzeugen, kenntlich gemacht werden.
Nach dem Literaturverzeichnis ist hierzu ein gesonderter Abschnitt „Dokumentation der Nutzung von KI-Werkzeugen“ aufzunehmen, sofern KI-Werkzeuge genutzt wurden.
Diese Erklärung soll künftig bei allen schriftlichen Leistungen (z. B. Hausarbeiten, Abschlussarbeiten) verpflichtend von den Studierenden abgegeben werden.
Hat der oder die Geprüfte also lediglich KI-generierte Textpassagen aneinandergereiht, ist die Prüfungsleistung als nicht ausreichend (§ 23 Absatz 1 Satz 3 ASPO) zu bewerten.
Die Übernahme von falschen Inhalten oder Angabe von nicht-existierenden Quellen (‚Halluzinationen‘) kann als Betrugsversuch gewertet werden und daher zum Nichtbestehen führen.
Sofern KI-Werkzeuge genutzt, aber nicht im Sinne dieser Richtlinie oder nach den angepassten Vorgaben des jeweiligen Prüfers kenntlich gemacht werden, ist dies eine Täuschung.
Prüfende können ein Reflexionspapier zur Nutzung und den Effekten von KI-Werkzeugen im eingereichten Text einfordern.
Sollten die Begutachtenden Zweifel an der Korrektheit der gemachten Angaben zur Nutzung von KI-Werkzeuge bzw. an der Angemessenheit dieser Nutzung haben, können sie eine zusätzliche mündliche Prüfung zum Thema der schriftlichen Arbeit durchführen.
Für den Einsatz von KI-Tools, beispielsweise Chatbots, in der Lehre steht an der Viadrina das Portal von fobizz zur Verfügung:
Prüferinnen und Prüfer können die Bestimmungen dieser Richtlinie für ihre eigenen häuslichen Prüfungsleistungen beliebig anpassen. Insbesondere können sie die Nutzung von KI-Werkzeugen vollständig zulassen oder verbieten.
Die Prüferin oder der Prüfer ist verpflichtet, die Studierenden bei der Aufgabenstellung auf die anwendbare Richtlinie für die Nutzung von KI-Werkzeugen im Rahmen häuslicher Prüfungsleistungen hinzuweisen.
Für den Einsatz von KI-Tools, beispielsweise Chatbots, in der Lehre steht an der Viadrina das Portal von fobizz zur Verfügung:
Die fobizz-Plattform ist DSGVO-konform und kann somit datenschutzkonform in der Lehre eingesetzt werden.
Beachten Sie unbedingt, dass weder urheberrechtlich geschütztes Material noch datenschutzrechtlich sensible Informationen Dritter (z.B. Proband*innen) an die Software übergeben werden dürfen.
Die universitätsweite KI-Richtlinie befindet sich derzeit in der Erarbeitung. Sie soll einen transparenten, verantwortungsvollen und zukunftsorientierten Umgang mit Künstlicher Intelligenz in Forschung, Lehre und Verwaltung unterstützen.
Künstliche Intelligenz gewinnt an unserer Universität in nahezu allen Bereichen an Bedeutung – in der Forschung ebenso wie in der Lehre, der Administration und im Studienalltag. Mit dieser Seite möchten wir Ihnen einen zentralen Einstiegspunkt bieten, um sich über sämtliche KI-bezogenen Entwicklungen, Angebote und Rahmenbedingungen zu informieren.
Sie finden hier sowohl universitätsweit verfügbare KI-Tools und praktische Anwendungsmöglichkeiten als auch Hinweise zu Schulungen, Unterstützungsangeboten, Austauschformaten und hilfreichen Ressourcen.
Knowing your institution's AI policy is step one. DocuMark helps enforce it fairly by empowering universities to manage AI-generated content, prevent cheating, and support student writing through responsible AI use.
European University Viadrina (Frankfurt/Oder) has defined AI policies in 11 of 12 categories, with an overall coverage score of 92%.
Disclosure and attribution are required where AI use is permitted in assessed written work. The Business Administration and Economics guidance requires labeling and documentation duties; direct AI text must be marked like a quotation and the tool identified. The Social and Cultural Sciences rules require sources, including AI tools, to be identified, require a dedicated section documenting AI use after the bibliography, and require a mandatory declaration of academic integrity for written submissions.
The provided sources do not mention AI detection software, but they do define enforcement consequences for improper or undisclosed AI use. In Business Administration and Economics and in Social and Cultural Sciences, work that substantially consists of assembled AI text can be graded insufficient; false AI-generated content or nonexistent sources can be treated as attempted fraud and lead to failure. Examiners may also require a reflection paper or conduct an additional oral examination if they doubt the correctness or appropriateness of the declared AI use.
The university identifies an approved teaching platform in the provided sources: fobizz is available at Viadrina for AI use in teaching and is described as GDPR-compliant. The Social and Cultural Sciences guidance also forbids entering copyrighted material or third-party personal data into AI software. Beyond these points, a broader university-wide approved-platforms or data-classification policy is still not defined in the provided sources.
Disclaimer:* All university AI policy information presented on this platform is compiled from publicly available information, official university websites, and related academic sources. This data reflects information available at the time of last verification as on 27th February 2026. University and institution names referenced on this platform are the property and trademarks of their respective institutions. Their inclusion does not imply any affiliation with, endorsement by, or partnership with those institutions. Policy coverage scores and categorical indicators are automated assessments derived from available documentation and are provided for informational and comparative purposes only. They do not constitute legal, academic, or compliance advice. Users are advised to exercise their own judgement and independently verify all policy information directly with the respective university before making any academic or institutional decisions. For any queries or corrections, please contact us at support@trinka.ai