Leipzig University has defined AI policies across 12 of 12 policy categories, covering Academic Integrity, Institutional & Administrative, Research, Teaching & Learning. The university prohibits the use of AI tools in coursework unless explicitly permitted by instructors. Students are required to disclose and attribute AI-generated content in their academic work. The university employs detection and enforcement mechanisms for unauthorized AI use. Research-related AI policies address manuscript preparation, data analysis, research ethics. At the institutional level, the university has established guidelines for faculty and staff AI use, data protection and approved AI tools, AI governance strategy.
„Ich habe für die folgenden Arbeitsschritte generative KI-Tools verwendet:
Ideenfindung, Konzeption der Arbeit NICHT ZULÄSSIG
Auswahl von Methoden, Modellen und Theorien NICHT ZULÄSSIG
Recherche nach Primär- und Sekundärliteratur NICHT ZULÄSSIG
Primär- und Forschungsliteratur lesen, auswerten und exzerpieren NICHT ZULÄSSIG
Literaturverwaltung und Zitationsmanagement
Übersetzung (nicht als Teil der Prüfungsleistung)
Datenerhebung/Datengenerierung NICHT ZULÄSSIG
Hilfe bei der Verwendung von Analyseprogrammen
Erstellung von Datenvisualisierungen NICHT ZULÄSSIG
Erstellung bildlicher, illustrativer Darstellungen
Strukturierungen des Texts NICHT ZULÄSSIG
(Um-)Formulierung des Texts NICHT ZULÄSSIG
Überprüfung und Korrektur der Rechtschreibung und Grammatik
Layout und Formatierungen
Zeitmanagement/Aufstellen eines Zeitplans “
„dass eine unzulässige oder ungenannte Nutzung von KI-Tools als wissenschaftliches Fehlverhalten gilt, zu einer nicht bestandenen Prüfungsleistung führt und als Täuschungsversuch verfolgt werden kann.“
„Für die Erstellung bzw. Bearbeitung von Qualifizierungsarbeiten (oder Teilen dieser) kann künstliche Intelligenz (KI) auf Grundlage einer Regelung des jeweils zuständigen Gremiums der jeweiligen Fakultät genutzt werden – der betreffende Beitrag muss dabei unmissverständlich kenntlich gemacht werden.“
„Der Prüfungsausschuss Politikwissenschaft stellt aus aktuellem Anlass fest: Die Nutzung von generativer KI in und für Prüfungsleistungen in den Studiengängen des Instituts für Politikwissenschaft ist nicht per se unzulässig.“
„Ohne Offenlegung ist die Nutzung von generativer KI bei Prüfungen ein Täuschungsversuch.“
„Unter Offenlegung ist die Nutzung von generativer KI bei Prüfungen an die zentrale Bedingung geknüpft, dass die Prüfung weitestgehend eine Eigenleistung darstellt.“
„Die Hinweise zur Zulassung von Hilfsmitteln, insbesondere zur Verwendbarkeit elektronischer Hilfsmittel oder künstlicher Intelligenzen werden vor der Prüfung bekanntgegeben.“
„Zentral für eine gute wissenschaftliche Praxis in Prüfungen ist, dass die Nutzung von KI-Systemen nicht „dem eigentlichen Zweck der Prüfung entgegenstehen“ darf … Prüfungsleistungen müssen eigenständige Leistungen … und als solche beurteilbar sein.“
„Studierende
* erwerben an ihre Fachdisziplin angepasste digitalisierungsbezogene Kompetenzen einschließlich eines kompetenten Umgangs mit KI
* können individualisierte Lernwege verfolgen und selbstgesteuert digital gestützt lernen“
„Lehrende
* verfügen über an ihre Fachdisziplin angepasste digitalisierungsbezogene Kompetenzen einschließlich eines kompetenten Umgangs mit KI“
„Lehrende gehen auf die sinnvollen Einsatzmöglichkeiten von KI in ihren Lehrveranstaltungen ein. Sie zeigen Möglichkeiten und Grenzen der KI-Tools auf.“
„Lehrende unterstützen die Studierenden nach Möglichkeit beim Einüben des wissenschaftlichen Schreibens, insbesondere auch in nicht prüfungsrelevanten Situationen.“
„Auch die Rechtschreib- und Grammatikprüfung eines Office-Programms, die Gesichtserkennung eines Smartphones oder ein Email-Spamfilter kann KI-basiert sein. Aber als Faustregel kann gelten: Wenn die Software oder der Dienst auf eine kurze Eingabe hin (einen soge-nannten Prompt) einen ganzen Text, ein Bild, einen Programmcode oder Ähnliches produzieren kann, dann handelt es sich wahrscheinlich um eine generative KI.“
„Artificial intelligence can support scientific work in various areas. However, legal and ethical boundaries must always be taken into account and the output carefully checked!“
„Researchers remain responsible for scientific results. They are responsible for the integrity of the content and are aware of the limitations (biases, distortions and inaccuracies).“
„Für die Erstellung bzw. Bearbeitung von Qualifizierungsarbeiten (oder Teilen dieser) kann künstliche Intelligenz (KI) auf Grundlage einer Regelung des jeweils zuständigen Gremiums der jeweiligen Fakultät genutzt werden – der betreffende Beitrag muss dabei unmissverständlich kenntlich gemacht werden.“
„Der Einsatz von gKI ist in bestimmten Szenarien mit begrenztem Risiko erlaubt, z. B.:
o Sprachliche Überarbeitung; Strukturvorschläge; Argumentationsaufbau“
„Nicht erlaubt ist:
o das Verfassen ganzer Abschnitte durch KI ohne eigene Überarbeitung“
„Has the AI output been reviewed by a subject matter expert before publication (‘human in the loop’)?“
„Is the use of the AI application compatible with applicable data protection regulations and institutional guidelines?“
„• das Erfinden von Daten;
• das Verfälschen von Daten und Quellen“
„Nicht erlaubt ist:
o das Verfassen ganzer Abschnitte durch KI ohne eigene Überarbeitung; das Erfinden
oder Verfälschen von Daten“
„Datenerhebung/Datengenerierung NICHT ZULÄSSIG
…
Erstellung von Datenvisualisierungen NICHT ZULÄSSIG“
„Researchers remain responsible for scientific results. They are responsible for the integrity of the content and are aware of the limitations (biases, distortions and inaccuracies).“
„Diese Richtlinie regelt die zulässige und verantwortungsvolle Nutzung generativer Künstlicher Intelligenz (gKI) im Rahmen von Qualifizierungsarbeiten … Sie dient der Sicherung wissenschaftlicher Integrität, der Einhaltung ethischer und rechtlicher Standards sowie der Wahrung der Eigenleistung der Autor:innen.“
„• die Erstellung (z. B. ghostwriting) von Qualifizierungsarbeiten (oder Teilen dieser) durch andere Personen oder KI-gestützte Programme.“
„• unrichtige Angaben in einem Bewerbungsschreiben oder einem Förderantrag …“
„• Befürwortung von Arbeiten anderer zu Veröffentlichungen und Forschungsanträgen, ohne sie geprüft zu haben;“
„der betreffende Beitrag muss dabei unmissverständlich kenntlich gemacht werden.“
„Researchers make the use of generative AI transparent and disclose or discuss the limitations of the generative AI tools used.“
„Studierende geben die Nutzung von generativen KI-Tools für einzelne Arbeitsschritte bei der Abgabe an.
Dazu dient das Formblatt (Anlage 1).
Bei zulässiger Nutzung von generativer KI müssen die verwendeten Prompts und ihre Ergebnisse dokumentiert werden.“
„Wenn Sie KI-Tools für Prüfungsleistungen einsetzen, müssen Sie genau offenlegen, für welche einzelnen Teile Prüfungsleistungen Sie welche KI-Tools eingesetzt haben.“
„Von der generativen KI übernommene Textpassagen in der Prüfung selbst sind wie andere aus fremden Quellen übernommene Formulierungen in der Prüfung kenntlich zu machen (z. B. durch entsprechende Fußnoten).“
„Ohne Offenlegung ist die Nutzung von generativer KI bei Prüfungen ein Täuschungsversuch.“
„Inhalte von KI-Tools, die in die eigene Arbeit übernommen werden, sind ausnahmslos als solche zu kennzeichnen und dürfen nicht als eigene Leistung ausgegeben werden. Ansonsten liegt ein gravierender methodischer Mangel oder ein Plagiat vor, welches zur Ablehnung der Prüfungsleistung als „mangelhaft“ bzw. zur nachträglichen Aufhebung der Bewertung führen kann.“
„dass eine unzulässige oder ungenannte Nutzung von KI-Tools als wissenschaftliches Fehlverhalten gilt, zu einer nicht bestandenen Prüfungsleistung führt und als Täuschungsversuch verfolgt werden kann.“
„Prüfen von Texten nach menschlicher Autorenschaft KI-Texterkennung GPTZero, Crossplag, SciSpace, Quillbot“
„Lehrende
* verfügen über an ihre Fachdisziplin angepasste digitalisierungsbezogene Kompetenzen einschließlich eines kompetenten Umgangs mit KI
* setzen digitale Werkzeuge und Medien fachbezogen und didaktisch sinnvoll ein
* können sicher in unterschiedlichen Lehrformaten (online, hybrid oder in Präsenz, allein oder kooperativ) agieren
* stellen ergänzende digitale Lernmaterialien bereit und unterstützen damit die Studierenden in ihren Selbstlernphasen
* erproben, evaluieren und beforschen neue Formen der digital gestützten Lehre“
„Lehrende gehen auf die sinnvollen Einsatzmöglichkeiten von KI in ihren Lehrveranstaltungen ein. Sie zeigen Möglichkeiten und Grenzen der KI-Tools auf.“
„individuelles Feedback Korrekturassistenten FelloFish, Edaira, PEER
automatisierte Notenvergabe Korrekturassistenten Gradescope
automatisierte Online-Beaufsichtigung von Prüfungen Gesichtserkennung Proctortrack“
„Researchers pay particular attention to issues of data protection, confidentiality, and intellectual property rights when exchanging sensitive or protected information with AI tools.“
„Is the use of the AI application compatible with applicable data protection regulations and institutional guidelines?“
„Die Verwendung personenbezogener Daten (z. B. Namen, Stimmen) muss DSGVO-konform erfolgen.
• Auch bei der Eingabe in gKI-Tools ist Urheberrecht zu beachten.“
„Ich übernehme die Verantwortung für eventuell durch die KI generierte fehlerhafte oder verzerrte (biased) Inhalte, fehlerhafte Referenzen, Verstöße gegen das Datenschutz- und Urheberrecht oder Plagiate.“
„Die Gestaltung der Digitalisierung in Studium und Lehre orientiert sich an den folgenden Leitbildern und Agierenden.“
„Studierende
* erwerben an ihre Fachdisziplin angepasste digitalisierungsbezogene Kompetenzen einschließlich eines kompetenten Umgangs mit KI“
„Lehrende
* verfügen über an ihre Fachdisziplin angepasste digitalisierungsbezogene Kompetenzen einschließlich eines kompetenten Umgangs mit KI“
„Studiengangleitungen und Studienbüros
* setzen sich mit den benötigten digitalisierungsbezogenen Kompetenzen der Berufsfelder in einer digitalisierten Arbeitswelt im Allgemeinen und mit besonderem Fokus auf KI im Speziellen auseinander“
„Für die Erstellung bzw. Bearbeitung von Qualifizierungsarbeiten (oder Teilen dieser) kann künstliche Intelligenz (KI) auf Grundlage einer Regelung des jeweils zuständigen Gremiums der jeweiligen Fakultät genutzt werden“
„Die GKR bietet erste Handreichungen und Richtlinien im Umgang mit KI“
Knowing your institution's AI policy is step one. DocuMark helps enforce it fairly by empowering universities to manage AI-generated content, prevent cheating, and support student writing through responsible AI use.
Leipzig University has defined AI policies in 12 of 12 categories, with an overall coverage score of 100%.
Disclosure of AI use is required wherever faculties permit it in qualifying or assessed work. University-wide good scientific practice requires AI contributions in qualifying works to be clearly identified, and several faculty rules require precise disclosure of which tools were used for which parts, with prompts and outputs documented in some cases. Political Science additionally requires AI-derived text passages to be marked like other borrowed formulations, for example by footnotes.
Undisclosed or impermissible AI use can trigger academic misconduct consequences. Political Science states that undisclosed generative AI use in exams is a cheating attempt, KMW guidance says unmarked AI content may count as a serious methodological flaw or plagiarism and can lead to failure or later annulment of the grade, and the German Studies form states that unauthorized or undeclared AI use counts as scientific misconduct, failed assessment, and may be pursued as cheating. A university-affiliated tool list also references AI authorship detection tools, but the sources do not establish a university-wide mandate to use them.
The provided sources require attention to data protection, confidentiality, and copyright when using AI, especially in research and qualifying works. Doctoral research guidance asks whether AI use complies with data protection rules and institutional guidelines, and the education faculty guidance requires GDPR-compliant handling of personal data in generative AI tools. The sources do not define a university-wide approved-platform list or a formal tiered data-classification policy.
Disclaimer:* All university AI policy information presented on this platform is compiled from publicly available information, official university websites, and related academic sources. This data reflects information available at the time of last verification as on 27th February 2026. University and institution names referenced on this platform are the property and trademarks of their respective institutions. Their inclusion does not imply any affiliation with, endorsement by, or partnership with those institutions. Policy coverage scores and categorical indicators are automated assessments derived from available documentation and are provided for informational and comparative purposes only. They do not constitute legal, academic, or compliance advice. Users are advised to exercise their own judgement and independently verify all policy information directly with the respective university before making any academic or institutional decisions. For any queries or corrections, please contact us at support@trinka.ai