TU Braunschweig has defined AI policies across 12 of 12 policy categories, covering Academic Integrity, Institutional & Administrative, Research, Teaching & Learning. The university prohibits the use of AI tools in coursework unless explicitly permitted by instructors. Students are required to disclose and attribute AI-generated content in their academic work. The university employs detection and enforcement mechanisms for unauthorized AI use. Research-related AI policies address manuscript preparation, data analysis, research ethics. At the institutional level, the university has established guidelines for faculty and staff AI use, data protection and approved AI tools, AI governance strategy.
Die Verwendung von KI-Anwendungen im Rahmen von Lehrveranstaltungen und Prüfungen an der TU Braunschweig unterliegt den Regelungen der Prüfungsordnungen der jeweiligen Studiengänge. Diese Vorgaben sind verbindlich und müssen transparent kommuniziert werden.
Sofern in den fachspezifischen Anhängen der Prüfungsordnungen keine weiteren Bestimmungen erlassen werden, gelten die nachfolgenden Vorgaben.
Prüfer*innen definieren ausdrücklich vor jeder Prüfung, ob und in welchem Umfang KI-Anwendungen eingesetzt werden dürfen.
Den Studierenden ist transparent mitzuteilen, welche Hilfsmittel im Rahmen der Lehrveranstaltung und bei den zugehörigen Prüfungsformen zulässig bzw. zulässig sind.
Die Formulierungen eigener Gedanken und Ausführungen in einem wissenschaftlichen Text dürfen nicht unterlassen und an ein KI-Tool delegiert werden.
Die Aufarbeitung von Inhalten mit Hilfe von KI ist möglich, muss aber als solche kenntlich gemacht werden und die Ergebnisse selbst verifiziert bzw. überprüft werden.
Unabhängig von den fachspezifischen Anforderungen ist die Nutzung von KI-Tools in wissenschaftlichen Arbeiten transparent auszuweisen.
KI-generierte Texte sollen in keinem Fall ungeprüft übernommen werden.
Verwenden Sie in Ihrem Dokument keine Textstellen, die mithilfe Künstlicher Intelligenz generiert wurden.
Die Leitlinie basiert auf den geltenden Vorgaben der Prüfungsordnungen sowie den in den Modulbeschreibungen des Departments für Anglistik und Amerikanistik kommunizierten Regelungen für den KI-Einsatz in Lehrveranstaltungen.
Die Verwendung von KI-Anwendungen im Rahmen von Lehrveranstaltungen und Prüfungen an der TU Braunschweig unterliegt den Regelungen der Prüfungsordnungen der jeweiligen Studiengänge. Diese Vorgaben sind verbindlich und müssen transparent kommuniziert werden.
Prüfer*innen definieren ausdrücklich vor jeder Prüfung, ob und in welchem Umfang KI-Anwendungen eingesetzt werden dürfen.
Den Studierenden ist transparent mitzuteilen, welche Hilfsmittel im Rahmen der Lehrveranstaltung und bei den zugehörigen Prüfungsformen zulässig bzw. zulässig sind.
In einer beaufsichtigten Prüfung kann die unerlaubte Nutzung von KI-gestützten Tools eine Täuschung bzw. einen Täuschungsversuch darstellen.
Nutzung von KI als unerlaubtes Hilfsmittel; vgl. § 16 (4) APO bzw. in den fachspezifischen Prüfungsordnungen.
Bei einer beaufsichtigten Prüfung führt die Verwendung unerlaubter Hilfsmittel regelmäßig dazu, dass die Prüfungsleistung als „nicht bestanden“ bewertet wird.
Personalisierte Lernhilfe: KI kann Studierende individuell unterstützen, etwa durch Erklärungen von Begriffen, das Erstellen von Lernplänen oder Quizfragen.
Verständnis und Strukturierung: KI-Tools können dabei helfen, komplexe Inhalte verständlicher darzustellen, Fragen zu formulieren oder einen ersten Überblick über ein Thema zu gewinnen.
Kritische Reflexion fördern: Die Interaktion mit KI kann zum Anlass genommen werden, Inhalte zu hinterfragen und die eigene Argumentation zu schärfen.
Die KI Toolbox bietet Lehrenden und Studierenden der TU Braunschweig einen datenschutzkonformen und kostenfreien Zugang zum KI-Textmodell GPT4o der OpenAI Ireland Ltd.
KI kann irren. Gerade bei faktenbasierten Antworten oder Fachinhalten ist Vorsicht geboten. Lernen Sie, KI-generierte Inhalte kritisch zu prüfen, Quellen zu hinterfragen und Ergebnisse nicht ungeprüft zu übernehmen.
Die KI übernimmt keine Verantwortung. Diese liegt bei der prüfenden Person.
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Die Verantwortung für den Inhalt eines wissenschaftlichen Werkes liegt immer bei den Autor*innen.
KI-gestützte Tools dürfen nur als Hilfsmittel genutzt werden und ersetzen nicht die intellektuelle Eigenleistung.
Sofern Verlage oder Fördermittelgeber Vorgaben zur Offenlegung machen, ist die Nutzung von KI transparent anzugeben.
KI-Systeme können keine Autorenschaft übernehmen.
Bei der Erstellung der Dissertation mit Unterstützung von KI sollte mit den Betreuenden frühzeitig geklärt werden, welche Formen der Nutzung zulässig sind und wie sie dokumentiert werden müssen.
KI-gestützte Tools dürfen nur als Hilfsmittel genutzt werden und ersetzen nicht die intellektuelle Eigenleistung.
Die Verantwortung für die Richtigkeit von Daten, Analysen und Interpretationen verbleibt vollständig bei den Forschenden.
Es dürfen keine vertraulichen, personenbezogenen oder sensiblen Forschungsdaten in externe KI-Systeme eingegeben werden, sofern nicht datenschutz- und geheimhaltungsrechtliche Anforderungen erfüllt sind.
Die Verantwortung für den Inhalt eines wissenschaftlichen Werkes liegt immer bei den Autor*innen.
Die Verantwortung für die Richtigkeit von Daten, Analysen und Interpretationen verbleibt vollständig bei den Forschenden.
KI-Systeme können keine Autorenschaft übernehmen.
Bei der Erstellung der Dissertation mit Unterstützung von KI sollte mit den Betreuenden frühzeitig geklärt werden, welche Formen der Nutzung zulässig sind und wie sie dokumentiert werden müssen.
Die Kommission zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und für den Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten ist Ansprechpartnerin in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis und bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten.
Die Aufarbeitung von Inhalten mit Hilfe von KI ist möglich, muss aber als solche kenntlich gemacht werden und die Ergebnisse selbst verifiziert bzw. überprüft werden.
Unabhängig von den fachspezifischen Anforderungen ist die Nutzung von KI-Tools in wissenschaftlichen Arbeiten transparent auszuweisen.
Sofern Verlage oder Fördermittelgeber Vorgaben zur Offenlegung machen, ist die Nutzung von KI transparent anzugeben.
Legen Sie offen, ob und wie Sie KI verwendet haben.
Dokumentieren Sie nachvollziehbar:
• welches Tool Sie verwendet haben,
• wofür Sie es genutzt haben,
• wie Sie die Ergebnisse überprüft haben.
Die KI-Nutzung muss offengelegt werden.
Die Verwendung unerlaubter Hilfsmittel oder ein anderer Täuschungsversuch kann zum Nichtbestehen der Prüfungsleistung führen.
In einer beaufsichtigten Prüfung kann die unerlaubte Nutzung von KI-gestützten Tools eine Täuschung bzw. einen Täuschungsversuch darstellen.
Nutzung von KI als unerlaubtes Hilfsmittel; vgl. § 16 (4) APO bzw. in den fachspezifischen Prüfungsordnungen.
Bei einer beaufsichtigten Prüfung führt die Verwendung unerlaubter Hilfsmittel regelmäßig dazu, dass die Prüfungsleistung als „nicht bestanden“ bewertet wird.
Prüfer*innen definieren ausdrücklich vor jeder Prüfung, ob und in welchem Umfang KI-Anwendungen eingesetzt werden dürfen.
Den Studierenden ist transparent mitzuteilen, welche Hilfsmittel im Rahmen der Lehrveranstaltung und bei den zugehörigen Prüfungsformen zulässig bzw. zulässig sind.
Die KI Toolbox bietet Lehrenden und Studierenden der TU Braunschweig einen datenschutzkonformen und kostenfreien Zugang zum KI-Textmodell GPT4o der OpenAI Ireland Ltd.
Der Einsatz von KI in der Lehre eröffnet neue didaktische Möglichkeiten – von der Unterstützung individueller Lernprozesse bis zur Gestaltung innovativer Prüfungsformate.
Die KI übernimmt keine Verantwortung. Diese liegt bei der prüfenden Person.
Die KI Toolbox bietet Lehrenden und Studierenden der TU Braunschweig einen datenschutzkonformen und kostenfreien Zugang zum KI-Textmodell GPT4o der OpenAI Ireland Ltd.
Es dürfen keine vertraulichen, personenbezogenen oder sensiblen Forschungsdaten in externe KI-Systeme eingegeben werden, sofern nicht datenschutz- und geheimhaltungsrechtliche Anforderungen erfüllt sind.
The AI Toolbox gives teachers and students at TU Braunschweig free access to OpenAI Ireland Ltd.'s AI text model GPT-4o in compliance with data protection regulations.
We process the prompts entered by you and the generated content in order to provide our AI Toolbox service.
OpenAI Ireland Ltd. is used as the processor for the operation of the AI Toolbox.
Leitlinie zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in Lehre und Forschung an der Technischen Universität Braunschweig
Die Verwendung von KI-Anwendungen im Rahmen von Lehrveranstaltungen und Prüfungen an der TU Braunschweig unterliegt den Regelungen der Prüfungsordnungen der jeweiligen Studiengänge. Diese Vorgaben sind verbindlich und müssen transparent kommuniziert werden.
Die Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) eröffnet neue Möglichkeiten in Studium und Lehre. Gleichzeitig wirft sie Fragen hinsichtlich wissenschaftlicher Integrität, Prüfungsrecht und didaktischer Gestaltung auf.
Die KI Toolbox bietet Lehrenden und Studierenden der TU Braunschweig einen datenschutzkonformen und kostenfreien Zugang zum KI-Textmodell GPT4o der OpenAI Ireland Ltd.
Knowing your institution's AI policy is step one. DocuMark helps enforce it fairly by empowering universities to manage AI-generated content, prevent cheating, and support student writing through responsible AI use.
TU Braunschweig has defined AI policies in 12 of 12 categories, with an overall coverage score of 100%.
Disclosure of AI use is required in academic work where AI tools have been used. Several sources state that AI-supported work must be marked as such, that use in scientific papers must be made transparent, and that students should document what tool was used, for what purpose, and how outputs were checked.
The university states that undisclosed or unauthorized AI use can constitute cheating under examination rules, especially in supervised exams, and may result in a failing grade. The provided sources do not define a university position on use of AI-detection software itself.
TU Braunschweig provides an approved institutional AI platform, the KI Toolbox, presented as privacy-compliant and free for university members. The central guideline prohibits entering confidential, personal, or sensitive research data into external AI systems unless legal data-protection and confidentiality requirements are satisfied, and the toolbox privacy materials identify OpenAI Ireland as provider and state that prompts and generated content are processed to provide the service.
Disclaimer:* All university AI policy information presented on this platform is compiled from publicly available information, official university websites, and related academic sources. This data reflects information available at the time of last verification as on 27th February 2026. University and institution names referenced on this platform are the property and trademarks of their respective institutions. Their inclusion does not imply any affiliation with, endorsement by, or partnership with those institutions. Policy coverage scores and categorical indicators are automated assessments derived from available documentation and are provided for informational and comparative purposes only. They do not constitute legal, academic, or compliance advice. Users are advised to exercise their own judgement and independently verify all policy information directly with the respective university before making any academic or institutional decisions. For any queries or corrections, please contact us at support@trinka.ai