University of Erfurt has defined AI policies across 9 of 12 policy categories, covering Academic Integrity, Institutional & Administrative, Research, Teaching & Learning. AI tools are generally permitted in coursework, subject to instructor guidelines. Students are required to disclose and attribute AI-generated content in their academic work. The university employs detection and enforcement mechanisms for unauthorized AI use. Research-related AI policies address manuscript preparation. At the institutional level, the university has established guidelines for faculty and staff AI use, data protection and approved AI tools, AI governance strategy.
Eine für die gesamte Universität gültige Regelung, ob KI-Tools für Prüfungsleistungen eingesetzt werden können, gibt es nicht (und kann es nicht geben).
Die konkrete Gestaltung von Prüfungen liegt grundsätzlich im Ermessen der Lehrenden/Prüfenden. Sie sollen grundsätzlich in den ersten beiden Vorlesungswochen Prüfungsformate und Prüfungsbedingungen kommunizieren.
Die zuständige Lehrperson entscheidet,
* ob und welche KI-Anwendungen im Zuge einer Prüfungsleistung erlaubt sind,
* welche Einschränkungen bestehen
* und wie eine erlaubte Nutzung zu dokumentieren und zu reflektieren ist.
In den konkreten Vorgaben zur Prüfung können die Lehrenden, die KI-Nutzung freigeben, eine kritische Auseinandersetzung damit (in Form einer Reflexion von ca. 1 Seite) einfordern. Die Prüfungsleistung sollte dann einen Abschnitt enthalten, in dem Sie als Studierende benennen, welche Tools Sie eingesetzt haben, und reflektieren, wie die Nutzung von KI inhaltliche, strukturelle und sprachliche Aspekte Ihrer Prüfungsleistung verändert hat.
Wichtig: Prüfungsordnung beachten! Studierende, die sich nachgewiesenermaßen nicht an die Vorgaben halten und unerlaubt KI-Tools verwenden oder diese nicht/unzureichend kennzeichnen, beeinflussen das Ergebnis einer Prüfungs- oder Studienleistung durch Täuschung oder unerlaubte Hilfsmittel und erhalten die Bewertung „nicht ausreichend“ (5,0). Ein zweiter Täuschungsversuch im Studium kann zum Verlust des Prüfungsanspruchs führen.
Ob und welche Hilfsmittel, darunter auch KI-Tools, Sie während einer Klausur nutzen dürfen, legt die zuständige Lehrperson fest. Lehrende können bei Klausuren und elektronischen (Fern-) Prüfungen alle Hilfsmittel untersagen, auch die Nutzung von generativer KI. Wird die Nutzung von KI-Tools ausdrücklich erlaubt, müssen dazu klare Vorgaben gemacht und ihre Einhaltung durch Kontrollmechanismen sichergestellt werden.
Wichtig: Prüfungsordnung beachten! Studierende, die sich nachgewiesenermaßen nicht an die Vorgaben halten und unerlaubt KI-Tools verwenden oder diese nicht/unzureichend kennzeichnen, beeinflussen das Ergebnis einer Prüfungs- oder Studienleistung durch Täuschung oder unerlaubte Hilfsmittel und erhalten die Bewertung „nicht ausreichend“ (5,0). Ein zweiter Täuschungsversuch im Studium kann zum Verlust des Prüfungsanspruchs führen.
Die Universität Erfurt sanktioniert Täuschungsversuche bei Prüfungen. Fakultätsübergreifend wurden die folgenden Maßnahmen beschlossen. Sie werden beim ersten Täuschungsversuch gewarnt! Schon der zweite Täuschungsversuch führt zum Verlust Ihres Prüfungsanspruches und damit zum Ende Ihres Studiums an der Universität Erfurt!
KI kann Anregungen geben und Kreativität in Gang setzen. KI kann dabei unterstützen, Themen zu recherchieren, Forschungsfelder auszuloten und Literatur zu finden.
KI kann helfen, den eigenen Lernprozess zu strukturieren, eine Arbeit zu gliedern oder ein Projekt zu planen.
KI kann helfen, Inhalte zusammenzufassen oder schwierige Konzepte zu erläutern. Sie können mittels generativer KI Fragen an einen Text stellen. Beachten Sie aber: Auch KI macht Fehler und „halluziniert“.
Qualitätskontrolle: Überprüfen Sie die von der KI bereitgestellten Informationen immer auf Richtigkeit und Aktualität. Sprachmodelle liefern oft ungenaue oder sogar erfundene Quellen. Überprüfen Sie, ob die genannten Quellen überhaupt existieren und für Ihre Argumentation sinnvoll sind. Arbeiten Sie selbständig mit den Quellen.
Eigenständiges Denken trainieren: Verwenden Sie KI-Ergebnisse als Inspiration und Unterstützung, aber denken Sie selbst. Formulieren Sie eigene Argumente. Machen Sie Ihre eigenen Gedanken stark.
3. Ich weiß, dass meine Eigenständigkeitserklärung sich auch auf Produkte nicht zitierfähiger,
generierender KI-Anwendungen (nachfolgend „generierende KI“) bezieht.
4. Die Details zum Gebrauch generierender KI bei der Erstellung der vorliegenden Arbeit inklusive
Art, Ziel und Umfang der Verwendung sowie die Art der Nachweispflicht habe ich der
Freigabeerklärung der prüfenden Person entnommen.
5. Sofern generierende KI als Hilfsmittel freigegeben war, versichere ich, dass ich mich dieser in
der vorliegenden Arbeit lediglich als Hilfsmittel bedient habe und mein gestalterischer Einfluss
deutlich überwiegt. Ich verantworte die Übernahme der von mir verwendeten maschinell
generierten Passagen in meiner Arbeit vollumfänglich selbst.
6. Ich habe die Verwendung zugelassener generierender KI in der vorliegenden Arbeit kenntlich
gemacht und eigens reflektiert.
Die zuständige Lehrperson entscheidet,
* ob und welche KI-Anwendungen im Zuge einer Prüfungsleistung erlaubt sind,
* welche Einschränkungen bestehen
* und wie eine erlaubte Nutzung zu dokumentieren und zu reflektieren ist.
In den konkreten Vorgaben zur Prüfung können die Lehrenden, die KI-Nutzung freigeben, eine kritische Auseinandersetzung damit (in Form einer Reflexion von ca. 1 Seite) einfordern. Die Prüfungsleistung sollte dann einen Abschnitt enthalten, in dem Sie als Studierende benennen, welche Tools Sie eingesetzt haben, und reflektieren, wie die Nutzung von KI inhaltliche, strukturelle und sprachliche Aspekte Ihrer Prüfungsleistung verändert hat.
Wichtig: Prüfungsordnung beachten! Studierende, die sich nachgewiesenermaßen nicht an die Vorgaben halten und unerlaubt KI-Tools verwenden oder diese nicht/unzureichend kennzeichnen, beeinflussen das Ergebnis einer Prüfungs- oder Studienleistung durch Täuschung oder unerlaubte Hilfsmittel und erhalten die Bewertung „nicht ausreichend“ (5,0).
6. Ich habe die Verwendung zugelassener generierender KI in der vorliegenden Arbeit kenntlich
gemacht und eigens reflektiert. Der Reflexionstext enthält Angaben über die Verwendung
Wichtig: Prüfungsordnung beachten! Studierende, die sich nachgewiesenermaßen nicht an die Vorgaben halten und unerlaubt KI-Tools verwenden oder diese nicht/unzureichend kennzeichnen, beeinflussen das Ergebnis einer Prüfungs- oder Studienleistung durch Täuschung oder unerlaubte Hilfsmittel und erhalten die Bewertung „nicht ausreichend“ (5,0). Ein zweiter Täuschungsversuch im Studium kann zum Verlust des Prüfungsanspruchs führen.
Die Universität Erfurt sanktioniert Täuschungsversuche bei Prüfungen. Fakultätsübergreifend wurden die folgenden Maßnahmen beschlossen. Sie werden beim ersten Täuschungsversuch gewarnt! Schon der zweite Täuschungsversuch führt zum Verlust Ihres Prüfungsanspruches und damit zum Ende Ihres Studiums an der Universität Erfurt!
In jedem Studiengang sind die Studierenden des ersten Fachsemesters vom anbietenden Fach in einer Lehrveranstaltung über die Grundsätze wissenschaftsethischen Verhaltens, insbesondere über das Zitieren fremder Quellen sowie der Nutzung nicht zugelassener Hilfsmittel und deren Folgen (Täuschung) zu unterrichten.
Die konkrete Gestaltung von Prüfungen liegt grundsätzlich im Ermessen der Lehrenden/Prüfenden. Sie sollen grundsätzlich in den ersten beiden Vorlesungswochen Prüfungsformate und Prüfungsbedingungen kommunizieren.
Die zuständige Lehrperson entscheidet,
* ob und welche KI-Anwendungen im Zuge einer Prüfungsleistung erlaubt sind,
* welche Einschränkungen bestehen
* und wie eine erlaubte Nutzung zu dokumentieren und zu reflektieren ist.
Prüfen Sie die generierten Inhalte und ergänzen Sie ggf. durch zusätzliche Quellen. Nutzen Sie KI-Tools bestenfalls nur zur Unterstützung
KI-Systeme dürfen nicht zum automatisierten Entscheiden und Bewerten verwendet werden.
Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit Ihnen die Möglichkeiten der KI zu nutzen und gleichzeitig sicherzustellen, dass wir dies auf eine verantwortungsvolle und ethische Weise tun. Die Kolleg*innen in Führungspositionen sind gebeten, ihren Beschäftigten den notwendigen Raum für die Befassung mit diesem Thema einzuräumen.
Geben Sie keine personenbezogenen oder vertrauliche Daten sowie urheberrechtlich geschützte Texte, Fotos oder Videos in KI-Tools ein.
An dieser Stelle sei auf zwei Chat-Anwendungen hingewiesen, die Sie datenschutzkonform nutzen können.
Für Studierende und Mitarbeitende steht ein Zugang über die AcademicCloud zur Verfügung:
* Außerdem können sich Universitätsangehörige mit der Universitätsemailadresse beim Tool Chat AI der AcademicCloud anmelden und verschiedene KI-Modelle nutzen. Dies ist ein Angebot der Gesellschaft für wissenschaftliche Datenverarbeitung mbH Göttingen (GWDG). Chatinhalte fließen nicht in das Training der Sprachmodelle ein.
Für Mitarbeitende steht ein Zugang über HAWKI zur Verfügung:
* Das IT-Zentrum der Thüringer Hochschulen ermöglicht den Mitarbeitenden der Thüringer Hochschulen über ein Webportal die Nutzung von generativer KI. Dabei kann aktuell zwischen den beiden Modellen OpenAI GPT-4o und OpenAI GPT-4o-mini gewählt werden. Dabei werden keine personenbezogenen Daten der Mitarbeitenden an OpenAI übermittelt, lediglich der Chat wird an ChatGPT gesendet. Chatverläufe werden serverseitig gespeichert und sind bei erneuter Anmeldung am Dienst verfügbar.
Chatinhalte fließen nicht in das Training des Sprachmodells ein.
Der Senat der Universität Erfurt hat am 04.12.2024 die Handlungsempfehlungen für Lehrende zum Umgang mit generativer KI in Lehre und Prüfung befürwortend zur Kenntnis genommen. Im Kern werden eine aktive Auseinandersetzung und zugleich ein kritischer Umgang mit generativer KI in Lehre und Prüfung empfohlen.
Mit der Einführung der KI-Verordnung der Europäischen Union (AI Act), die am 2. August 2024 in Kraft getreten ist, hat die Europäische Union einen rechtlichen Rahmen geschaffen, um den Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) zu regulieren und sicherer zu gestalten.
Am 2.
Februar 2025 trat eine zentrale Bestimmung KI-VO in Kraft: Anbieter und Betreiber von KI-Systemen müssen sicherstellen, dass alle beteiligten Personen über die notwendige KI-Kompetenz verfügen (Artikel 4).
Um sicherzustellen, dass wir diese Technologien verantwortungsvoll und im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben einsetzen, möchten wir Ihnen einige wichtige Informationen mitteilen.
Knowing your institution's AI policy is step one. DocuMark helps enforce it fairly by empowering universities to manage AI-generated content, prevent cheating, and support student writing through responsible AI use.
University of Erfurt has defined AI policies in 9 of 12 categories, with an overall coverage score of 75%.
When AI use is allowed in assessed work, students must disclose it in the manner required by the instructor. The sources require students to identify the tools used, reflect on how AI changed the work, and in at least one department's thesis declaration, mark and separately reflect on the use of approved generative AI. Failure to mark AI use adequately is treated as deception.
The university explicitly enforces penalties for unauthorized AI use or failure to disclose AI use in examination or study work. The stated sanction is a grade of "nicht ausreichend" (5,0), and a second deception attempt can lead to loss of the right to continue examinations; the provided sources do not define a policy on AI detection software.
The university prohibits entering personal, confidential, or copyrighted material into AI tools and points users to privacy-compliant AI access routes. It identifies AcademicCloud Chat AI for students and staff and HAWKI access for staff as data-protection-conscious options, stating that chat contents do not train the models and that, for one staff access route, no employees' personal data are transmitted to OpenAI.
Disclaimer:* All university AI policy information presented on this platform is compiled from publicly available information, official university websites, and related academic sources. This data reflects information available at the time of last verification as on 27th February 2026. University and institution names referenced on this platform are the property and trademarks of their respective institutions. Their inclusion does not imply any affiliation with, endorsement by, or partnership with those institutions. Policy coverage scores and categorical indicators are automated assessments derived from available documentation and are provided for informational and comparative purposes only. They do not constitute legal, academic, or compliance advice. Users are advised to exercise their own judgement and independently verify all policy information directly with the respective university before making any academic or institutional decisions. For any queries or corrections, please contact us at support@trinka.ai