University of Erlangen-Nurnberg has defined AI policies across 10 of 12 policy categories, covering Academic Integrity, Institutional & Administrative, Research, Teaching & Learning. AI tools are generally permitted in coursework, subject to instructor guidelines. Students are required to disclose and attribute AI-generated content in their academic work. The university employs detection and enforcement mechanisms for unauthorized AI use. Research-related AI policies address manuscript preparation, research ethics. At the institutional level, the university has established guidelines for faculty and staff AI use, data protection and approved AI tools, AI governance strategy.
Studierende sind ebenfalls verpflichtet, den Einsatz von (generativer) KI gemäß den Vorgaben für die jeweilige Lehrveranstaltung transparent zu machen, damit ihre Kenntnisse, ihr
Lernfortschritt und ihre Eigenleistung angemessen beurteilt werden können.
Studierende müssen eigenverantwortlich sicherstellen, dass sie KI-gestützte Tools nur im zulässigen Rahmen nutzen und ihre wissenschaftlichen Arbeiten den Anforderungen akademischer Redlichkeit entsprechen.
• Prüfungen ohne Aufsicht (z. B. Haus-, Seminar- und Abschlussarbeiten): Da eine direkte Kontrolle durch Prüfende während der Anfertigung nicht möglich ist, findet die Kontrolle nachgelagert statt. Studierende müssen in der Regel eine Eigenständigkeitserklärung unterzeichnen (vgl. bspw. Mustererklärung), in der sie versichern, die jeweilige Arbeit ohne unzulässige Fremdhilfe und ausschließlich mit den zugelassenen und offengelegten Hilfsmitteln angefertigt haben.
Hier steht ein Mustertext für eine Eigenständigkeitserklärung für Prüfungen (wie z.B. Hausarbeiten und Abschlussarbeiten) zur Verfügung. Dieser Mustertext kann/muss entsprechend angepasst werden, falls ChatGPT und andere KI für die Anfertigung der Arbeit ausdrücklich benutzt werden dürfen.
Prüfungen sind auf die eigenständige Leistungserbringung durch die Studierenden ausgerichtet und müssen dies auch bleiben. Daher sind Hilfsmittel – einschließlich (generativer) KI – nur in dem Rahmen zulässig, in dem weiterhin sichergestellt ist, dass die Prüfungen kompetenzorientiert stattfinden und die eigenständige Leistungserbringung durch die Studierenden sichergestellt bleibt. Wann und in welchem Umfang dies der Fall ist, obliegt der Entscheidung und Verantwortung der Prüfenden. Prüfende müssen für jede Prüfung individuell festlegen und bekannt geben, ob und in welcher Form (KI-gestützte) Hilfsmittel genutzt werden dürfen, und diese Vorgaben den Studierenden eindeutig kommunizieren. In jedem Fall sind die verwendeten Hilfsmittel von den Studierenden offenzulegen.
Ziel sollte es sein, die Studierenden zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Hilfsmitteln, insbesondere mit KI, zu befähigen. In Prüfungen sollte generative KI daher so weit wie möglich zugelassen werden, solange die Prüfungen kompetenzorientiert bleiben und die selbständige Leistungserbringung der Studierenden gewährleistet ist.
Ich, __________________________, erkläre hiermit, in welchem Umfang ich Künstliche Intelligenz (KI), einschließlich Tools wie ChatGPT, Co-Pilot, HAWKI, DeepL Write, Grammarly oder vergleichbare Werkzeuge, bei der Erstellung der vorliegenden Prüfungsleistung genutzt habe.
Die Lehre an der FAU nimmt die Herausforderungen der digitalen und KI-gestützten Transformation aktiv an und integriert KI gezielt zur Unterstützung vielfältiger Lehr-, Lern- und Prüfungsformate. KI wird sowohl als Lerngegenstand als auch als didaktisches Unterstützungsinstrument eingesetzt.
Die curriculare Integration von KI sollte im Kontext der Studiengangsentwicklung gezielt vorangetrieben werden, mit dem Ziel, Studierenden fachbezogene KI-Kompetenzen zu vermitteln. Diese sollen sie dazu befähigen, KI kritisch zu reflektieren und anwendungsbezogen in ihrem jeweiligen Fachgebiet zu nutzen.
Binden Sie (generativer) KI nicht isoliert, sondern kontextbezogen in bestehende Module ein, indem Sie relevante Methoden, Werkzeuge und Theorien gezielt in die Lernziele der Studienprogramme integrieren. Vermitteln Sie dabei sowohl technische als auch reflexive Kompetenzen, um Studierende auf disziplinäre, ethische und gesellschaftliche Herausforderungen im Umgang mit KI vorzubereiten.
KI-Werkzeuge können wertvolle Unterstützung bei der Ideenfindung und Formulierung von Texten bieten, ersetzen jedoch nicht die menschliche Expertise, kritisches Denken und Urteilsvermögen. Eine verantwortungsvolle Nutzung erfordert daher, die von KI generierten Inhalte sorgfältig zu prüfen, zu validieren und gegebenenfalls anzupassen.
Studierende müssen eigenverantwortlich sicherstellen, dass sie KI-gestützte Tools nur im zulässigen Rahmen nutzen und ihre wissenschaftlichen Arbeiten den Anforderungen akademischer Redlichkeit entsprechen.
Der Einsatz von KI in der Lehre orientiert sich an den Grundsätzen der akademischen Integrität, Transparenz und ethischen Verantwortung sowie an rechtlichen, insbesondere auch datenschutzrechtlichen Vorgaben.
Der Einsatz von KI muss den geltenden rechtlichen Vorgaben entsprechen, insbesondere den Datenschutz- und Urheberrechtsbestimmungen.
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) betont, dass auch beim Einsatz von KI in Forschung und wissenschaftlichem Arbeiten die Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis gelten. Verantwortung, Nachvollziehbarkeit und Transparenz verbleiben stets bei den Forschenden.
Die DFG verweist darauf, dass KI-Systeme keine Autorenschaft übernehmen können und Ergebnisse kritisch geprüft werden müssen.
Lehrende sind verantwortlich für die klare Regelung des KI-Einsatzes in sämtlichen Lehraktivitäten, insbesondere in Prüfungen. Sie müssen für die Prüfungsszenarien in ihren Lehrveranstaltungen verbindliche Vorgaben festlegen und diese den Studierenden transparent kommunizieren.
Studierende sind ebenfalls verpflichtet, den Einsatz von (generativer) KI gemäß den Vorgaben für die jeweilige Lehrveranstaltung transparent zu machen, damit ihre Kenntnisse, ihr Lernfortschritt und ihre Eigenleistung angemessen beurteilt werden können.
In jedem Fall sind die verwendeten Hilfsmittel von den Studierenden offenzulegen.
Studierende müssen in der Regel eine Eigenständigkeitserklärung unterzeichnen (vgl. bspw. Mustererklärung), in der sie versichern, die jeweilige Arbeit ohne unzulässige Fremdhilfe und ausschließlich mit den zugelassenen und offengelegten Hilfsmitteln angefertigt haben.
Ich, __________________________, erkläre hiermit, in welchem Umfang ich Künstliche Intelligenz (KI), einschließlich Tools wie ChatGPT, Co-Pilot, HAWKI, DeepL Write, Grammarly oder vergleichbare Werkzeuge, bei der Erstellung der vorliegenden Prüfungsleistung genutzt habe.
• Prüfungen ohne Aufsicht (z. B. Haus-, Seminar- und Abschlussarbeiten): Da eine direkte Kontrolle durch Prüfende während der Anfertigung nicht möglich ist, findet die Kontrolle nachgelagert statt. Studierende müssen in der Regel eine Eigenständigkeitserklärung unterzeichnen (vgl. bspw. Mustererklärung), in der sie versichern, die jeweilige Arbeit ohne unzulässige Fremdhilfe und ausschließlich mit den zugelassenen und offengelegten Hilfsmitteln angefertigt haben.
Bei jeder Prüfung sollte durch die Verantwortlichen sichergestellt werden, dass die Eigenständigkeitserklärung, die Studierende im Rahmen der Anfertigung von Hausarbeiten etc. abgeben müssen, auch eine Versicherung dahingehend enthält, dass bei der Anfertigung der Arbeit keine künstliche Intelligenz genutzt wurde.
Die Handreichung diskutiert unter anderem:
* KI als erlaubtes Hilfsmittel
* Nachweisbarkeit von KI-Nutzung
Lehrende sind verantwortlich für die klare Regelung des KI-Einsatzes in sämtlichen Lehraktivitäten, insbesondere in Prüfungen. Sie müssen für die Prüfungsszenarien in ihren Lehrveranstaltungen verbindliche Vorgaben festlegen und diese den Studierenden transparent kommunizieren.
Die FAU fördert die didaktische Kompetenz und das professionelle Lehrhandeln durch gezielte Unterstützungsangebote für Lehrende im Umgang mit KI. Dazu gehören regelmäßige Weiterbildungsseminare, E-Learning-Angebote, Präsentation von Good Practice und Beispielszenarien sowie Workshops, die ethische, rechtliche und didaktische Aspekte des KI-Einsatzes in der Lehre adressieren.
Die fachliche Unterstützung für Lehrende in Bezug auf den KI-Einsatz wird als Aufgabe der Serviceeinrichtungen etabliert, um eine fundierte und abgesicherte Nutzung zu gewährleisten.
11.07.2025 [DiL kompakt] KI als Co-Creator in der Hochschullehre: KI für Feedback und Assessment nutzen
Zudem stellt die FAU sicher, dass Lehrende und Studierende Zugang zu datenschutzkonformen KI-Systemen haben (z.B. HAWKI).
Der Einsatz von KI in der Lehre orientiert sich an den Grundsätzen der akademischen Integrität, Transparenz und ethischen Verantwortung sowie an rechtlichen, insbesondere auch datenschutzrechtlichen Vorgaben.
Der Einsatz von KI muss den geltenden rechtlichen Vorgaben entsprechen, insbesondere den Datenschutz- und Urheberrechtsbestimmungen.
Denken Sie daran, dass KI-Tools Ihre Fragestellungen und Angaben als Trainingsdaten für das Sprachmodell im Hintergrund nutzen können.
Datenschutz: nicht DSGVO-konform
Datenschutz: DSGVO-konform
Bitte achten Sie daher auf Datenschutz und Urheberrecht.
Um diese Herausforderungen zu meistern und die Chancen optimal zu nutzen, sollen Leitlinien entwickelt werden, die einen klaren Orientierungsrahmen für Lehrende und Studierende der FAU bieten.
Die Lehre an der FAU nimmt die Herausforderungen der digitalen und KI-gestützten Transformation aktiv an und integriert KI gezielt zur Unterstützung vielfältiger Lehr-, Lern- und Prüfungsformate. KI wird sowohl als Lerngegenstand als auch als didaktisches Unterstützungsinstrument eingesetzt.
Der Einsatz von KI in der Lehre orientiert sich an den Grundsätzen der akademischen Integrität, Transparenz und ethischen Verantwortung sowie an rechtlichen, insbesondere auch datenschutzrechtlichen Vorgaben.
Um den Studienerfolg zu unterstützen, setzen sich die Serviceeinrichtungen der FAU (FAU Lehre, RRZE, CIO-Office und FAU ZIWIS sowie die ZUV) gezielt mit der Thematik auseinander, um Fragen und Anliegen zum Einsatz von KI in der Lehre kompetent beantworten und auf neue Bedarfe und Fragestellungen adäquat reagieren zu können.
Knowing your institution's AI policy is step one. DocuMark helps enforce it fairly by empowering universities to manage AI-generated content, prevent cheating, and support student writing through responsible AI use.
University of Erlangen-Nurnberg has defined AI policies in 10 of 12 categories, with an overall coverage score of 83%.
Disclosure of AI use is required. Instructors must set clear rules for AI use in their teaching and especially in exams, and students must transparently declare AI use according to those rules. For exam work, FAU provides both independence declarations and a dedicated AI-use declaration template that documents the extent and type of AI assistance.
FAU's materials emphasize post hoc control for unproctored assessments through independence declarations and disclosure of permitted tools, rather than a university-wide detection-tool policy. The provided sources do not define a formal stance on AI detectors such as Turnitin or GPTZero, and they do not specify AI-specific penalties beyond existing assessment integrity requirements.
FAU requires AI use to comply with data protection law and states that the university provides access to privacy-compliant AI systems, specifically naming HAWKI. The university also warns that AI tools may use user inputs as training data and highlights that some tools are not GDPR-compliant while others are. Users are told to pay attention to data protection and copyright when selecting and using AI tools.
Disclaimer:* All university AI policy information presented on this platform is compiled from publicly available information, official university websites, and related academic sources. This data reflects information available at the time of last verification as on 27th February 2026. University and institution names referenced on this platform are the property and trademarks of their respective institutions. Their inclusion does not imply any affiliation with, endorsement by, or partnership with those institutions. Policy coverage scores and categorical indicators are automated assessments derived from available documentation and are provided for informational and comparative purposes only. They do not constitute legal, academic, or compliance advice. Users are advised to exercise their own judgement and independently verify all policy information directly with the respective university before making any academic or institutional decisions. For any queries or corrections, please contact us at support@trinka.ai