University of Giessen has defined AI policies across 11 of 12 policy categories, covering Academic Integrity, Institutional & Administrative, Research, Teaching & Learning. The university prohibits the use of AI tools in coursework unless explicitly permitted by instructors. Students are required to disclose and attribute AI-generated content in their academic work. The university employs detection and enforcement mechanisms for unauthorized AI use. Research-related AI policies address manuscript preparation, data analysis, research ethics. At the institutional level, the university has established guidelines for faculty and staff AI use, data protection and approved AI tools, AI governance strategy.
Rechtlich gilt nach wie vor: Hausarbeiten müssen selbständig verfasst, und alle benutzten Quellen und Hilfsmittel müssen wie bisher angegeben werden, für den Einsatz von KI kann die Plagiatserklärung entsprechend ergänzt werden.
— Da Hausarbeiten selbständig zu verfassen sind, ist der Einsatz künstlicher Intelligenz zur Texterstellung unzulässig, wenn er nicht ausdrücklich als Hilfsmittel zugelassen wurde (dann gehört er zum im Übrigen selbständigen Arbeiten).
Die Verfügbarkeit moderner und leicht zugänglicher KI-Systeme führt jedoch zu Herausforderungen besonders bei der Durchführung von Prüfungen ohne direkte Aufsicht, wie zum Beispiel bei der Erstellung von Hausarbeiten oder der Lösung von Hausaufgaben. Es entstehen Verzerrungen, wenn Studierende KI-Tools unerlaubt oder ohne entsprechende Kennzeichnung nutzen.
Studierende sollten sich versichern, ob ein Einsatz von generativer KI in der Bearbeitung der Prüfung erlaubt ist. Wenn ja, ist die Bearbeitung mit der KI, also insbesondere das „Prompten“, Teil der Prüfungsleistung und im Sinne guter wissenschaftlicher Praxis zu dokumentieren. Bitte besprechen Sie das Vorhaben und die Vorgehensweise in diesem Fall mit den Lehrenden.
Wenn ein Einsatz nicht erlaubt ist (das ist auch dann der Fall, wenn KI nicht thematisiert wurde), kann eine Nutzung im Schreibprozess und das Ausweisen von fremden Leistungen als eigene zu einer Einstufung als Täuschungsversuch mit erheblichen Konsequenzen führen.
Einen Täuschungsversuch begeht, wer in Täuschungsabsicht unzulässige Hilfsmittel verwendet oder fremde Leistung als eigene ausgibt.
Studierende sollten sich versichern, ob ein Einsatz von generativer KI in der Bearbeitung der Prüfung erlaubt ist. Wenn ja, ist die Bearbeitung mit der KI, also insbesondere das „Prompten“, Teil der Prüfungsleistung und im Sinne guter wissenschaftlicher Praxis zu dokumentieren. Bitte besprechen Sie das Vorhaben und die Vorgehensweise in diesem Fall mit den Lehrenden.
Wenn ein Einsatz nicht erlaubt ist (das ist auch dann der Fall, wenn KI nicht thematisiert wurde), kann eine Nutzung im Schreibprozess und das Ausweisen von fremden Leistungen als eigene zu einer Einstufung als Täuschungsversuch mit erheblichen Konsequenzen führen.
In Prüfungen wird die Eigenleistung von Studierenden im Prüfungsrahmen bewertet. Ist in einer Prüfung der Einsatz von KI-Tools erlaubt, so gehört die Nutzung zu den Qualifikationszielen in der Lehrveranstaltung und muss daher auch dort thematisiert sein.
Um dies der Bewertung zugänglich zu machen, ist es somit auch erforderlich, die Erstellung in der Prüfung für die/den bewertenden Lehrenden zu dokumentieren.
Bei einem dokumentiert begründeten Verdacht (Textdichte, abweichende Stilistik zu anderen Arbeiten, auffällige/fehlende Quellen) empfiehlt sich, falls keine mündliche Teilprüfung vorgesehen ist, eine Anhörung nach §§26, 28 des Hess. Verwaltungsverfahrensgesetzes.
In der Recherchephase vor Prüfungen oder auch unabhängig davon können Studierende sich auf allen Wegen über Themen informieren, die bspw. für Aufsichtsprüfungen oder auch für Prüfungen ohne Aufsicht aus ihrer Sicht hilfreich sind.
Es ist eine Möglichkeit sich mit Inhalten auseinanderzusetzen, auch den Chatpartner KI im Sinne eines Sparring-Partners zu befragen.
Das selbstgesteuerte Lernen wird durch Chatbots unterstützt, die individuelle Fragen beantworten und zusätzliche Erklärungen liefern. Übungsaufgaben und Lernzusammenfassungen tragen zur Vertiefung des Verständnisses bei.
Wenn Sie KI nur für sich selbst zum Lernen nutzen (z.B. zur Klärung bestimmter Begriffe oder Textabschnitte, zur Auffrischung inhaltlicher oder sprachlicher Gepflogenheiten etc.), ohne dass dies direkt in eine Abgabe einfließt, müssen Sie das nicht angeben.
Bitte beachten Sie, dass die Nutzung von KI-Werkzeugen zu ungenauem, fehlerhaftem oder diskriminierendem Output führen kann, der u.U. tatsächlichen Fakten widerspricht oder zitierte Quellen fehlerhaft wiedergibt (sog. Halluzinationen).
Die Justus-Liebig-Universität Gießen stellt ihren Mitgliedern daher zentrale Angebote und Services rund um den Einsatz von KI bereit. Diese umfassen Unterstützung bei der Integration von KI in Lehre und Prüfungen sowie Beratung und Vernetzung für datenbasierte Forschung.
Die Nutzung des Dienstes hat ausschließlich zu Zwecken von Studium, Lehre, Forschung, Qualifikationsverfahren wie Promotion und Habilitation, Hochschulverwaltung und für Dienstaufgaben, für die die JLU die Verantwortliche ist, stattzufinden.
Diese umfassen Unterstützung bei der Integration von KI in Lehre und Prüfungen sowie Beratung und Vernetzung für datenbasierte Forschung.
Das HRZ der JLU bietet mit dem JLU kiChat und API-Services sichere und datenschutzkonforme KI-Lösungen für Forschung, Lehre und Verwaltung und stellt wichtige Informationen zu Serviceangeboten, aktuellen KI-Projekten sowie zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz an der JLU zur Verfügung.
Das Zentrum für Angewandte Informatik und Data Science (ZAD) der JLU Gießen bietet eine universitätsweite Plattform zur Vernetzung, Förderung und Beratung in den Bereichen KI, digitale Methoden und datenbasierte Forschung.
Die Frage ist nicht mehr, ob wir KI nutzen werden, sondern wie wir dies verantwortungsvoll, kreativ und zum Nutzen aller tun können.
Ergänzt wird das Angebot durch datenschutzkonforme KI-Tools und technische Services, die einen sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit KI-Technologien ermöglichen.
Von Recherche und Nachweis bis hin zur ethischen Nutzung unterstützt Sie die UB mit Videos, Tutorials und Kursen beim souveränen Umgang mit Künstlicher Intelligenz.
Nutzerinnen und Nutzer sind verantwortlich für ihren Input (z.B. Chat-Prompts, Dokumentenuploads) und für die Weiterverwendung des resultierenden Outputs.
Hausarbeiten müssen selbständig verfasst, und alle benutzten Quellen und Hilfsmittel müssen wie bisher angegeben werden, für den Einsatz von KI kann die Plagiatserklärung entsprechend ergänzt werden.
Studierende sollten sich versichern, ob ein Einsatz von generativer KI in der Bearbeitung der Prüfung erlaubt ist. Wenn ja, ist die Bearbeitung mit der KI, also insbesondere das „Prompten“, Teil der Prüfungsleistung und im Sinne guter wissenschaftlicher Praxis zu dokumentieren.
Es ist sinnvoll, bereits im Vorfeld von Prüfungen klar auf die aus 1. folgende Kennzeichnungspflicht und die Bewertungsmaßstäbe hinzuweisen, damit die Studierenden möglichst früh eine klare Vorstellung vom Prüfungsgeschehen haben.
Wenn KI-Ausgaben in Ihre Portfolio-Abgabe einfließen, müssen Sie dies angeben.
2) Ich habe diese KI-Tools verwendet:
a) Name des Tools (I), den Verwendungszweck (II) und die Art der Übernahme (III, z.B. paraphrasiert, wörtliche Übernahme, Anregung).
b) Exemplarische Prompts, die meine Arbeit beeinflusst haben: …
Einen Täuschungsversuch begeht, wer in Täuschungsabsicht unzulässige Hilfsmittel verwendet oder fremde Leistung als eigene ausgibt.
Wenn ein Einsatz nicht erlaubt ist (das ist auch dann der Fall, wenn KI nicht thematisiert wurde), kann eine Nutzung im Schreibprozess und das Ausweisen von fremden Leistungen als eigene zu einer Einstufung als Täuschungsversuch mit erheblichen Konsequenzen führen.
Für das Vorliegen eines Täuschungsversuchs trägt die Universität die Beweislast, aber ein KI-generiertes Plagiat wird sich praktisch nie beweisen lassen; jedes von der KI gesetzte Wort könnte ebenso gut der Mensch gewählt haben.
Bei einem dokumentiert begründeten Verdacht (Textdichte, abweichende Stilistik zu anderen Arbeiten, auffällige/fehlende Quellen) empfiehlt sich, falls keine mündliche Teilprüfung vorgesehen ist, eine Anhörung nach §§26, 28 des Hess. Verwaltungsverfahrensgesetzes.
Das Einreichen von KI-generierten Texten als eigene Leistung ohne Kennzeichnung ist ein Täuschungsversuch, der zur Zurückweisung der Prüfungsleistung führen kann.
Die HD unterstützt Lehrende mit Fortbildungen und Beratungen bei der didaktischen Weiterentwicklung der Hochschullehre.
Die Erstellung von Lernmaterialien kann durch KI-gestützte Funktionen erheblich beschleunigt werden, beispielsweise durch die automatische Generierung von Texten, Fragen und Schlagwörtern.
Zudem lassen sich Feedback- und Bewertungsprozesse optimieren, indem KI-generiertes Feedback genutzt und die Erstellung von Prüfungsaufgaben unterstützt wird.
Über einen Hintergrundprompt (d.h. eine Eingabe, mit der Sie als Lehrende:r definieren, für welches Szenario und mit welchem Ziel der Chat genutzt werden kann) wird dem Chat eine Instruktion mitgegeben, die steuert, wie der Chatbot auf Eingaben der Studierenden reagiert.
Lehrende sollten ihr Prüfungsdesign kritisch vor dem Hintergrund von KI-Tools hinterfragen. Bei Prüfungen ohne Aufsicht ist zu erwägen, die Nutzung von generativer KI unter Dokumentation des Einsatzes zu erlauben, wenn es der Qualifikationsrahmen hergibt. Die Art der Dokumentation und die Verwendung der KI ist dann in der Lehrveranstaltung festzulegen.
Für administrative und verwaltende Tätigkeiten an der JLU Gießen wird die Nutzung von Agentic Browsern und autonomen KI-Assistenten grundsätzlich nicht empfohlen.
Das HRZ der JLU bietet mit dem JLU kiChat und API-Services sichere und datenschutzkonforme KI-Lösungen für Forschung, Lehre und Verwaltung und stellt wichtige Informationen zu Serviceangeboten, aktuellen KI-Projekten sowie zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz an der JLU zur Verfügung.
Die KI-Werkzeuge für ILIAS ermöglichen verschiedene Funktionen wie Chat-Interaktion, Textgenerierung, Schlagwortvorschläge, Fragen-Generierung, Seitenübersetzung und Seitengestaltung. Die Anbindung erfolgt über die lokal im Hochschulrechenzentrum der JLU betriebenen sicheren Sprachmodelle, die auch im JLU kiChat eingesetzt werden (ausgezeichnet als ki@JLU).
Der Zugriff auf den Dienst kiChat ist an den qualifizierenden Status als Mitglied oder Angehörige bzw. Angehöriger der Justus-Liebig-Universität Gießen – Studierende, Lehrende und Mitarbeitende – gebunden.
Die Nutzung des Dienstes hat ausschließlich zu Zwecken von Studium, Lehre, Forschung, Qualifikationsverfahren wie Promotion und Habilitation, Hochschulverwaltung und für Dienstaufgaben, für die die JLU die Verantwortliche ist, stattzufinden. Die bzw. der Nutzende ist nicht berechtigt, den Dienst für private Zwecke zu nutzen.
Empfängerin der im Rahmen der Nutzung des Dienstes übertragenen Daten ist die JLU (Hochschulrechenzentrum). Für Teile der empfangenen Daten findet eine Auftragsdatenverarbeitung durch OpenAI, Google und Anthropic statt.
Folgende Nutzungsarten von KI sind in dieser Lehrveranstaltung ausdrücklich nicht erlaubt: • Hochladen von urheberrechtlich geschützten Kursmaterialien oder personenbezogenen Daten in Cloud-basierte KI-Systeme ohne explizite Erlaubnis.
"Wir wollen gemeinsam neue Wege gehen. Künstliche Intelligenz ist längst keine Zukunftsvision mehr, sie ist Realität – in der Forschung, in der Lehre, in der Verwaltung, im gesamten universitären Alltag. Die Frage ist nicht mehr, ob wir KI nutzen werden, sondern wie wir dies verantwortungsvoll, kreativ und zum Nutzen aller tun können."
Künstliche Intelligenz eröffnet neue Möglichkeiten für Forschung, Lehre und den Hochschulalltag. Die Justus-Liebig-Universität Gießen stellt ihren Mitgliedern daher zentrale Angebote und Services rund um den Einsatz von KI bereit.
Ergänzt wird das Angebot durch datenschutzkonforme KI-Tools und technische Services, die einen sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit KI-Technologien ermöglichen.
Das Zentrum für Angewandte Informatik und Data Science (ZAD) der JLU Gießen bietet eine universitätsweite Plattform zur Vernetzung, Förderung und Beratung in den Bereichen KI, digitale Methoden und datenbasierte Forschung.
Die Open Affinity Group des ZAD dient der Vernetzung von Akteur/innen, dem mediendidaktisch produktiven Austausch zur Implementierung KI-gestützter Tools in Forschung und Lehre, sowie der Bereitstellung einer Plattform für gebündelten Informationsaustausch.
Ziel dieser Hinweise ist es, die Mitglieder, Angehörigen und Gäste der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) dabei zu unterstützen, neue KI-Technologien verantwortungsvoll, sicherheitsbewusst und im Einklang mit den Anforderungen der Informationssicherheit zu nutzen.
Knowing your institution's AI policy is step one. DocuMark helps enforce it fairly by empowering universities to manage AI-generated content, prevent cheating, and support student writing through responsible AI use.
University of Giessen has defined AI policies in 11 of 12 categories, with an overall coverage score of 92%.
Disclosure of AI use is required when AI contributes to assessed work. The university says all sources and aids used must be indicated, AI use can be added to the plagiarism or independence declaration, and prompting and other AI-supported work should be documented as part of good academic practice. One module-level guideline further specifies that if AI output is incorporated into a submission, students must state the tool, purpose, type of use, and example prompts.
The university focuses on misconduct procedures rather than endorsing AI detectors. It states that unauthorized AI use or submitting AI-generated text as one's own can constitute a deception attempt and may lead to serious consequences or rejection of the assessment. For suspected cases, it notes evidentiary difficulties, says the university bears the burden of proving deception, and recommends documented suspicion review and hearings; no explicit institutional endorsement of AI detection tools is provided.
The university provides approved internal AI services, especially JLU kiChat and ILIAS AI tools, and presents them as secure and data-protection-compliant. kiChat is available only to university members and is restricted to study, teaching, research, qualification procedures, university administration, and official duties, not private use. The sources also state that data are processed by JLU and, for some parts, by OpenAI, Google, and Anthropic; users remain responsible for their inputs and outputs, and some course-level guidance prohibits uploading copyrighted or personal data to cloud AI systems without explicit permission.
Disclaimer:* All university AI policy information presented on this platform is compiled from publicly available information, official university websites, and related academic sources. This data reflects information available at the time of last verification as on 27th February 2026. University and institution names referenced on this platform are the property and trademarks of their respective institutions. Their inclusion does not imply any affiliation with, endorsement by, or partnership with those institutions. Policy coverage scores and categorical indicators are automated assessments derived from available documentation and are provided for informational and comparative purposes only. They do not constitute legal, academic, or compliance advice. Users are advised to exercise their own judgement and independently verify all policy information directly with the respective university before making any academic or institutional decisions. For any queries or corrections, please contact us at support@trinka.ai