University of Greifswald has defined AI policies across 11 of 12 policy categories, covering Academic Integrity, Institutional & Administrative, Research, Teaching & Learning. AI use in coursework is addressed on a case-by-case basis, with policies set at the instructor level. Students are required to disclose and attribute AI-generated content in their academic work. The university employs detection and enforcement mechanisms for unauthorized AI use. Research-related AI policies address manuscript preparation, data analysis, research ethics. At the institutional level, the university has established guidelines for faculty and staff AI use, data protection and approved AI tools, AI governance strategy.
Unsere Lehrenden und Studierenden erhaltenGelegenheit, sich mit KI-gestützten Tools vertraut zu machen und
diese kompetent anzuwenden. Dabei steht die Durchdringung der vermittelten Inhalte im Vordergrund. In etlichen
Fächern stellt die Fähigkeit zur eigenständigen Formulierung von Texten weiterhin eine wichtige Qualifikation
dar.
Bislang etablierte Prüfungsformen werden durch neue Formate ergänzt und erweitert werden. Selbstständig
erbrachte Leistungen bilden weiterhin – ggf. in veränderter Gewichtung – den Kern von mündlichen und
schriftlichen Prüfungen.
Die Prüfungsordnung regelt die Modalitäten der Prüfungen, insbesondere die Prüfungsfristen, die Anzahl und Form der abzulegenden Prüfungen und deren Anforderungen.
Unsere Lehrenden und Studierenden erhaltenGelegenheit, sich mit KI-gestützten Tools vertraut zu machen und
diese kompetent anzuwenden.
Wissenschaftsunterstützende Bereiche wie Digitale Lehre, Graduiertenakademie, Hochschuldidaktik,
Universitätsrechenzentrumund Universitätsbibliothek unterstützen den Umgang mit und das Wissen um die
Chancen und Risiken von KI durch entsprechende Schulungsangebote und den Ausbau der Infrastruktur.
Lehrende, Studierende und Interessierte hatten im Rahmen der Veranstaltungsreihe die Möglichkeit, zahlreiche Anwendungsfelder von KI im Hochschulbereich kennenzulernen und ihre Fragen an die Gastdozierenden zu stellen.
Die Künstliche Intelligenz (KI; Artificial Intelligence (AI)) stellt ein Werkzeug dar, das auch im Rahmen der Pro_x0002_motionsarbeit einschließlich der Verfassung der Dissertation eingesetzt werden kann. Der Einsatz dieses Hilfs_x0002_mittels kann u.a. die Datenanalyse, Literaturrecherche, Erstellung von Abbildungen und Tabellen sowie das
Verfassen von Texten umfassen.
Für den Einsatz von KI und verwandten Werkzeugen sind folgende Grundsätze zu beachten:
1. Der Einsatz von KI muss im Einklang mit den Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis erfolgen und
darf nicht im Widerspruch zu den Promotionsordnungen der UMG stehen.
2. Wie jedes Hilfsmittel, das im Rahmen der Promotion Verwendung findet, muss der KI-Gebrauch vollstän_x0002_dig offengelegt und detailliert benannt werden. Es ist zu vermerken, für welche Zwecke, an welchen
Stellen und in welchem Umfang KI-Werkzeuge eingesetzt worden sind. Die Art der KI und wenn ver_x0002_fügbar deren Version ist anzugeben.
3. Der Einsatz der KI entbindet nicht von der Sorgfalts- und Überprüfungspflicht des*der Promovierenden
bezüglich des Wahrheitsgehaltes und der Vollständigkeit von Daten, Texten, Tabellen, Abbildungen
bzw. sonstiger Mediennutzung sowie von Quellenangaben in der Dissertation.
4. Eine KI stellt selbst keine Quelle dar, um Aussagen zu belegen.
5. Für KI-bedingte Fehler ist ausschließlich und vollumfänglich der*die Promovierende verantwortlich.
KI ist einerseits Gegenstand der Forschung an der Universität Greifswald, andererseits wird die Erhebung,
Analyse und potenziell auch Interpretation von Daten durch KI erheblich erleichtert.
Die Künstliche Intelligenz (KI; Artificial Intelligence (AI)) stellt ein Werkzeug dar, das auch im Rahmen der Pro_x0002_motionsarbeit einschließlich der Verfassung der Dissertation eingesetzt werden kann. Der Einsatz dieses Hilfs_x0002_mittels kann u.a. die Datenanalyse, Literaturrecherche, Erstellung von Abbildungen und Tabellen sowie das
Verfassen von Texten umfassen.
2. Wie jedes Hilfsmittel, das im Rahmen der Promotion Verwendung findet, muss der KI-Gebrauch vollstän_x0002_dig offengelegt und detailliert benannt werden. Es ist zu vermerken, für welche Zwecke, an welchen
Stellen und in welchem Umfang KI-Werkzeuge eingesetzt worden sind. Die Art der KI und wenn ver_x0002_fügbar deren Version ist anzugeben.
3. Der Einsatz der KI entbindet nicht von der Sorgfalts- und Überprüfungspflicht des*der Promovierenden
bezüglich des Wahrheitsgehaltes und der Vollständigkeit von Daten, Texten, Tabellen, Abbildungen
bzw. sonstiger Mediennutzung sowie von Quellenangaben in der Dissertation.
Sowohl gute Forschungspraxis als auch unser Bildungsauftrag bleiben grundsätzlich unverändert.
Wie sich
DFG, Fachgesellschaften und wissenschaftliche Verlagsgruppen zu Aspekten wissenschaftlicher Integrität im
Publikationsprozess positionieren, bleibt abzuwarten. Dies betrifft z. B. etwaige Kennzeichnungspflichten
KI-generierter Texte. Unabhängig davon, wie diese Umsetzung erfolgt, stehen Wissenschaftler*innen bzw.
Autor*innen weiterhin in der vollen Verantwortung für die Inhalte des Geschriebenen und die Kennzeichnung
fremder Texte und Schlussfolgerungen. Sie übernehmen als Wissenschaftler*innen gegenüber Gesellschaft und
Politik eine besondere Verantwortung für die Güte der veröffentlichten Forschungsergebnisse.
1. Der Einsatz von KI muss im Einklang mit den Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis erfolgen und
darf nicht im Widerspruch zu den Promotionsordnungen der UMG stehen.
5. Für KI-bedingte Fehler ist ausschließlich und vollumfänglich der*die Promovierende verantwortlich.
Dies betrifft z. B. etwaige Kennzeichnungspflichten
KI-generierter Texte. Unabhängig davon, wie diese Umsetzung erfolgt, stehen Wissenschaftler*innen bzw.
Autor*innen weiterhin in der vollen Verantwortung für die Inhalte des Geschriebenen und die Kennzeichnung
fremder Texte und Schlussfolgerungen.
2. Wie jedes Hilfsmittel, das im Rahmen der Promotion Verwendung findet, muss der KI-Gebrauch vollstän_x0002_dig offengelegt und detailliert benannt werden. Es ist zu vermerken, für welche Zwecke, an welchen
Stellen und in welchem Umfang KI-Werkzeuge eingesetzt worden sind. Die Art der KI und wenn ver_x0002_fügbar deren Version ist anzugeben.
3. Der Einsatz der KI entbindet nicht von der Sorgfalts- und Überprüfungspflicht des*der Promovierenden
bezüglich des Wahrheitsgehaltes und der Vollständigkeit von Daten, Texten, Tabellen, Abbildungen
bzw. sonstiger Mediennutzung sowie von Quellenangaben in der Dissertation.
4. Eine KI stellt selbst keine Quelle dar, um Aussagen zu belegen.
Die Prüfungsordnung regelt die Modalitäten der Prüfungen, insbesondere die Prüfungsfristen, die Anzahl und Form der abzulegenden Prüfungen und deren Anforderungen.
5. Für KI-bedingte Fehler ist ausschließlich und vollumfänglich der*die Promovierende verantwortlich.
Die Universität setzt auf die Integration von KI-Technologie und auf eine aktive Nutzung des breiten
Anwendungsspektrums von KI in Forschung, Lehre, Verwaltung sowie wissenschaftsunterstützenden Bereichen.
Unsere Lehrenden und Studierenden erhaltenGelegenheit, sich mit KI-gestützten Tools vertraut zu machen und
diese kompetent anzuwenden.
Wissenschaftsunterstützende Bereiche wie Digitale Lehre, Graduiertenakademie, Hochschuldidaktik,
Universitätsrechenzentrumund Universitätsbibliothek unterstützen den Umgang mit und das Wissen um die
Chancen und Risiken von KI durch entsprechende Schulungsangebote und den Ausbau der Infrastruktur.
Wie stehen Sie der automatisierten Bewertung von Prüfungen durch KI gegenüber?
KI- Methoden öffnen
auch hier neue Chancen und Möglichkeiten, die vor allemDatenschutz, Transparenz, Fairness und die
verfassungsrechtlich verbürgten Grundrechte beachten müssen.
Die Universität setzt auf die Integration von KI-Technologie und auf eine aktive Nutzung des breiten
Anwendungsspektrums von KI in Forschung, Lehre, Verwaltung sowie wissenschaftsunterstützenden Bereichen.
Mit KI verbundene Chancen und Herausforderungen sollen identifiziert, adressiert und evaluiert werden. Das
geht mit der Entwicklung individueller Konzepte für die jeweiligen Fachdisziplinen einher, die sehr
unterschiedliche Anforderungen haben. Fächerübergreifend bedarf es einer Einbindung von Digital Literacy und
Data Science zur Ausbildung der Digitalkompetenz.
Wissenschaftsunterstützende Bereiche wie Digitale Lehre, Graduiertenakademie, Hochschuldidaktik,
Universitätsrechenzentrumund Universitätsbibliothek unterstützen den Umgang mit und das Wissen um die
Chancen und Risiken von KI durch entsprechende Schulungsangebote und den Ausbau der Infrastruktur.
Verabschiedet von der AG zum Thema KI, Juli 2023
13.30-15.30 Uhr Austausch: Wie wird mit dem Thema „KI in der
Hochschullehre“ an den einzelnen M-V Hochschul-
standorten umgegangen, welche Handreichungen,
Leitlinien, AG's, Angebote etc. gibt es
Braucht die Universität Greifswald Guidelines/Empfehlungen für den Umgang mit generativer KI in Lehre und Prüfungen?
Knowing your institution's AI policy is step one. DocuMark helps enforce it fairly by empowering universities to manage AI-generated content, prevent cheating, and support student writing through responsible AI use.
University of Greifswald has defined AI policies in 11 of 12 categories, with an overall coverage score of 92%.
For dissertations at University Medicine Greifswald, disclosure of AI use is mandatory. The doctoral candidate must fully disclose and describe AI use, including purpose, location, extent, tool type, and version if available; AI itself may not be cited as a source. The university’s 2023 statement also notes possible labeling obligations for AI-generated texts in the publication process, while emphasizing authors’ continuing responsibility for attribution.
The provided sources do not mention AI detection tools or specific disciplinary penalties for undisclosed AI use. They do state that examination requirements are governed by the applicable examination regulations and that, in doctoral dissertations at University Medicine Greifswald, the doctoral candidate bears full responsibility for AI-related errors.
The university states that AI use in administration and related areas must observe data protection, transparency, fairness, and constitutional fundamental rights. The provided sources do not identify approved AI platforms, prohibited tools, or a detailed data-classification scheme for what may be entered into AI systems.
Disclaimer:* All university AI policy information presented on this platform is compiled from publicly available information, official university websites, and related academic sources. This data reflects information available at the time of last verification as on 27th February 2026. University and institution names referenced on this platform are the property and trademarks of their respective institutions. Their inclusion does not imply any affiliation with, endorsement by, or partnership with those institutions. Policy coverage scores and categorical indicators are automated assessments derived from available documentation and are provided for informational and comparative purposes only. They do not constitute legal, academic, or compliance advice. Users are advised to exercise their own judgement and independently verify all policy information directly with the respective university before making any academic or institutional decisions. For any queries or corrections, please contact us at support@trinka.ai