University of Hildesheim has defined AI policies across 11 of 12 policy categories, covering Academic Integrity, Institutional & Administrative, Research, Teaching & Learning. AI tools are generally permitted in coursework, subject to instructor guidelines. Students are required to disclose and attribute AI-generated content in their academic work. The university employs detection and enforcement mechanisms for unauthorized AI use. Research-related AI policies address manuscript preparation, data analysis, research ethics. At the institutional level, the university has established guidelines for faculty and staff AI use, data protection and approved AI tools, AI governance strategy.
Die Nutzungsarten generativer KI-Systeme bei studienbegleitenden Prüfungsleistungen, die von den prüfungsberechtigten und verantwortlichen Lehrenden für die jeweilige Aufgabe zugelassen wurden, müssen von den Studierenden bzw. Prüflingen jeweils vollständig und wahrheitsgemäß in der Eigenständigkeitserklärung dargelegt werden.
In studienbegleitenden Prüfungsleistungen, bei denen die Nutzung generativer KI-Systeme nicht zugelassen wurde, kann die folgende Erklärung verwendet werden:
Ich versichere, dass ich die vorliegende Arbeit eigenständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel benutzt habe.
In studienbegleitenden Prüfungsleistungen, bei denen die Nutzung generativer KI-Systeme zugelassen wurde, kann die folgende Erklärung verwendet werden:
Ich versichere, dass ich die vorliegende Arbeit eigenständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel, insbesondere keine im Quellenverzeichnis nicht benannten generativen KI-Systeme, benutzt habe. Alle Stellen meiner Arbeit, die ich wörtlich oder sinngemäß aus veröffentlichten oder unveröffentlichten Werken übernommen habe, sind als solche kenntlich gemacht. Die im Anhang dokumentierten Nutzungsarten generativer KI-Systeme habe ich vollständig und wahrheitsgemäß dargelegt.
Grundsätzlich gilt, dass der Einsatz generativer KI-Systeme nicht als Täuschungsversuch bzw. Täuschungshandlung zu bewerten ist, sofern die Person, die die Prüfungsleistung abnimmt, ihre Verwendung entweder explizit erlaubt hat oder aber durch Nicht-Regelung als erlaubt angesehen werden kann.
Sind generative KI-Systeme weder explizit als Hilfsmittel zugelassen noch aus den Umständen heraus stillschweigend als zugelassen anzusehen, so kann ihr Einsatz einen Täuschungsversuch bzw. eine Täuschungshandlung darstellen.
Für die Entscheidung, ob und in welcher Form die Nutzung generativer KI-Systeme in Lehrveranstaltungen zugelassen wird, sind die Lehrenden verantwortlich. Es liegt in ihrer pädagogischen Freiheit.
Grundsätzlich gilt, dass der Einsatz generativer KI-Systeme nicht als Täuschungsversuch bzw. Täuschungshandlung zu bewerten ist, sofern die Person, die die Prüfungsleistung abnimmt, ihre Verwendung entweder explizit erlaubt hat oder aber durch Nicht-Regelung als erlaubt angesehen werden kann.
Sind generative KI-Systeme weder explizit als Hilfsmittel zugelassen noch aus den Umständen heraus stillschweigend als zugelassen anzusehen, so kann ihr Einsatz einen Täuschungsversuch bzw. eine Täuschungshandlung darstellen.
Gemäß § 14a Absatz 7 der Rahmenprüfungsordnung (RPO) für die Bachelor- und Masterstudiengänge der Universität Hildesheim muss die Eigenständigkeitserklärung Angaben darüber enthalten, ob generative KI-Systeme zugelassen und welche genutzt wurden.
Die Nutzungsarten generativer KI-Systeme bei studienbegleitenden Prüfungsleistungen, die von den prüfungsberechtigten und verantwortlichen Lehrenden für die jeweilige Aufgabe zugelassen wurden, müssen von den Studierenden bzw. Prüflingen jeweils vollständig und wahrheitsgemäß in der Eigenständigkeitserklärung dargelegt werden.
Künstliche Intelligenz (KI) kann für Studierende im Hochschulalltag eine große Unterstützung sein. Sei es, um erste Ideen für Hausarbeiten zu sammeln, Rückmeldungen zu verfassten Texten zu erhalten oder Texte zu strukturieren und zu überarbeiten.
KI-Tools nicht als Ersatz für wissenschaftliches Arbeiten, sondern als Werkzeug zur Unterstützung des Lernprozesses nutzen.
Achte darauf, dass du keine persönlichen oder sensiblen Daten teilst.
Verlasse dich nicht blind auf die Informationen von KI-Tools.
Nutze KI als Hilfsmittel, um deine eigenen Gedanken zu ergänzen und nicht, um sie zu ersetzen.
Die Nutzungsarten generativer KI-Systeme bei Abschlussarbeiten, die von den Prüfungsberechtigten für die jeweilige Arbeit zugelassen wurden, müssen von den Studierenden bzw. Prüflingen jeweils vollständig und wahrheitsgemäß in der Eigenständigkeitserklärung dargelegt werden.
In Abschlussarbeiten, bei denen die Nutzung generativer KI-Systeme nicht zugelassen wurde, kann die folgende Erklärung verwendet werden:
Ich versichere, dass ich die vorliegende Arbeit eigenständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel benutzt habe.
In Abschlussarbeiten, bei denen die Nutzung generativer KI-Systeme zugelassen wurde, kann die folgende Erklärung verwendet werden:
Ich versichere, dass ich die vorliegende Arbeit eigenständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel, insbesondere keine im Quellenverzeichnis nicht benannten generativen KI-Systeme, benutzt habe. Alle Stellen meiner Arbeit, die ich wörtlich oder sinngemäß aus veröffentlichten oder unveröffentlichten Werken übernommen habe, sind als solche kenntlich gemacht. Die im Anhang dokumentierten Nutzungsarten generativer KI-Systeme habe ich vollständig und wahrheitsgemäß dargelegt.
Studierende, die eine Abschlussarbeit verfassen, müssen die Nutzung generativer KI-Systeme und deren Nutzungsarten daher auf Grundlage des § 14a Absatz 7 Satz 1 der Rahmenprüfungsordnung in der Eigenständigkeitserklärung und in einem Anhang zu dieser dokumentieren.
Der Student bzw. die Studentin ist und bleibt der Urheber bzw. die Urheberin der Arbeit.
Besprechen Sie den Einsatz von KI mit Ihrer Betreuerin / Ihrem Betreuer und halten Sie die Ergebnisse fest.
Wenn Sie Texte mit KI-Systemen formulieren lassen, ist es wichtig, diese nicht einfach zu übernehmen, sondern kritisch zu überprüfen und in eigenen Worten weiterzuentwickeln.
Anwendungsart der Nutzung generativer KI-Systeme (Mehrfachnennung möglich):
□ Literaturrecherche
□ Themenfindung
□ Gliederung
□ Zusammenfassung / Umschreibung / Übersetzung
□ Datenauswertung
□ Dateninterpretation
□ Verschriftlichung / Formulierungshilfe / Textgenerierung
□ Sonstiges:
Achte darauf, dass du keine persönlichen oder sensiblen Daten teilst.
Verlasse dich nicht blind auf die Informationen von KI-Tools.
Die eigenständige Erstellung einer Prüfungsleistung steht im Einklang mit der Nutzung generativer KI-Systeme, sofern sie zugelassen ist und vollständig sowie wahrheitsgemäß dokumentiert wird.
Die eigenständige Erstellung einer Prüfungsleistung steht im Widerspruch zu einer Nutzung generativer KI-Systeme, sofern sie nicht zugelassen ist.
Der Student bzw. die Studentin ist und bleibt der Urheber bzw. die Urheberin der Arbeit.
Die Nutzungsarten generativer KI-Systeme bei Abschlussarbeiten, die von den Prüfungsberechtigten für die jeweilige Arbeit zugelassen wurden, müssen von den Studierenden bzw. Prüflingen jeweils vollständig und wahrheitsgemäß in der Eigenständigkeitserklärung dargelegt werden.
Sind generative KI-Systeme weder explizit als Hilfsmittel zugelassen noch aus den Umständen heraus stillschweigend als zugelassen anzusehen, so kann ihr Einsatz einen Täuschungsversuch bzw. eine Täuschungshandlung darstellen.
Gemäß § 14a Absatz 7 der Rahmenprüfungsordnung (RPO) für die Bachelor- und Masterstudiengänge der Universität Hildesheim muss die Eigenständigkeitserklärung Angaben darüber enthalten, ob generative KI-Systeme zugelassen und welche genutzt wurden.
Die Nutzungsarten generativer KI-Systeme bei studienbegleitenden Prüfungsleistungen, die von den prüfungsberechtigten und verantwortlichen Lehrenden für die jeweilige Aufgabe zugelassen wurden, müssen von den Studierenden bzw. Prüflingen jeweils vollständig und wahrheitsgemäß in der Eigenständigkeitserklärung dargelegt werden.
Die Nutzungsarten generativer KI-Systeme bei Abschlussarbeiten, die von den Prüfungsberechtigten für die jeweilige Arbeit zugelassen wurden, müssen von den Studierenden bzw. Prüflingen jeweils vollständig und wahrheitsgemäß in der Eigenständigkeitserklärung dargelegt werden.
Die im Anhang dokumentierten Nutzungsarten generativer KI-Systeme habe ich vollständig und wahrheitsgemäß dargelegt.
Name des generativen KI-Systems
Anwendungsart der Nutzung generativer KI-Systeme (Mehrfachnennung möglich):
□ Literaturrecherche
□ Themenfindung
□ Gliederung
□ Zusammenfassung / Umschreibung / Übersetzung
□ Datenauswertung
□ Dateninterpretation
□ Verschriftlichung / Formulierungshilfe / Textgenerierung
□ Sonstiges:
Bitte beschreiben Sie die Nutzung des generativen KI-Systems und, soweit möglich, die Erstellung des Prompts. Geben Sie in der Prüfungsleistung die betroffenen Textstellen, Abschnitte, Grafiken o. ä. an.
Grundsätzlich gilt, dass der Einsatz generativer KI-Systeme nicht als Täuschungsversuch bzw. Täuschungshandlung zu bewerten ist, sofern die Person, die die Prüfungsleistung abnimmt, ihre Verwendung entweder explizit erlaubt hat oder aber durch Nicht-Regelung als erlaubt angesehen werden kann.
Sind generative KI-Systeme weder explizit als Hilfsmittel zugelassen noch aus den Umständen heraus stillschweigend als zugelassen anzusehen, so kann ihr Einsatz einen Täuschungsversuch bzw. eine Täuschungshandlung darstellen.
Sofern in einer falschen Eigenständigkeitserklärung eine bewusste Lüge zum Ausdruck kommt, kommt zudem eine Strafbarkeit gemäß § 156 StGB (Falsche Versicherung an Eides statt) in Betracht.
Je nach den Umständen des Einzelfalls kann auch Jahre später eine Rücknahme der Prüfungsentscheidung und eine Entziehung des akademischen Grades wegen Täuschung erfolgen.
Für die Entscheidung, ob und in welcher Form die Nutzung generativer KI-Systeme in Lehrveranstaltungen zugelassen wird, sind die Lehrenden verantwortlich. Es liegt in ihrer pädagogischen Freiheit.
Auf den folgenden Webseiten können Sie sich über den Einsatz generativer KI-Systeme in der Lehre informieren. Dort finden Sie didaktische Empfehlungen, hochschulinterne Regelungen, Beispiele sowie Informationen zu zentralen Beratungs-, Qualifizierungs- und Unterstützungsangeboten der Universität Hildesheim.
Teaching with AI. Zur Unterstützung der Lehrenden beim Einsatz von KI in der Lehre.
Achte darauf, dass du keine persönlichen oder sensiblen Daten teilst.
Mit der KI-Plattform Digital Campus betreibt die Universität Hildesheim eine zentrale Plattform mit Zugang zu KI-Diensten.
Auf dem Digital Campus finden Studierende und Lehrende Informationen zu lokalen, datenschutzkonformen KI-Sprachmodellen und eine Infrastruktur zum Erproben lokaler oder cloudbasierter KI-Systeme.
Auf den folgenden Webseiten können Sie sich über den Einsatz generativer KI-Systeme in der Lehre informieren. Dort finden Sie didaktische Empfehlungen, hochschulinterne Regelungen, Beispiele sowie Informationen zu zentralen Beratungs-, Qualifizierungs- und Unterstützungsangeboten der Universität Hildesheim.
Mit der KI-Plattform Digital Campus betreibt die Universität Hildesheim eine zentrale Plattform mit Zugang zu KI-Diensten.
Der Digital Campus dient als Ausgangspunkt für die Exploration generativer KI-Systeme in Lehre, Forschung und Verwaltung.
Auf dem Digital Campus finden Studierende und Lehrende Informationen zu lokalen, datenschutzkonformen KI-Sprachmodellen und eine Infrastruktur zum Erproben lokaler oder cloudbasierter KI-Systeme.
Knowing your institution's AI policy is step one. DocuMark helps enforce it fairly by empowering universities to manage AI-generated content, prevent cheating, and support student writing through responsible AI use.
University of Hildesheim has defined AI policies in 11 of 12 categories, with an overall coverage score of 92%.
Disclosure of permitted generative AI use is required for both coursework and final theses through the independence declaration, and the university provides a dedicated appendix form for documenting the type, purpose, and extent of use. Students must report AI use fully and truthfully, and the declaration text distinguishes between work where AI was not allowed and work where it was allowed. The documentation form asks for the AI system used, application type, purpose, and the passages or sections affected.
The university frames unauthorized AI use in assessed work as a possible cheating attempt or act of deception, while authorized use is not treated that way. It warns that false independence declarations can violate criminal law and can lead to revocation of the degree, including years later. The provided sources do not define a university position on AI detection software such as Turnitin or GPTZero.
The university warns users not to enter personal or sensitive data into AI tools. It also operates a central Digital Campus AI portal that provides access to AI services, but the provided sources do not set out a detailed university-wide list of approved or prohibited external platforms. The strongest explicit requirement in the sources is the data-protection caution.
Disclaimer:* All university AI policy information presented on this platform is compiled from publicly available information, official university websites, and related academic sources. This data reflects information available at the time of last verification as on 27th February 2026. University and institution names referenced on this platform are the property and trademarks of their respective institutions. Their inclusion does not imply any affiliation with, endorsement by, or partnership with those institutions. Policy coverage scores and categorical indicators are automated assessments derived from available documentation and are provided for informational and comparative purposes only. They do not constitute legal, academic, or compliance advice. Users are advised to exercise their own judgement and independently verify all policy information directly with the respective university before making any academic or institutional decisions. For any queries or corrections, please contact us at support@trinka.ai