University of Jena has defined AI policies across 11 of 12 policy categories, covering Academic Integrity, Institutional & Administrative, Research, Teaching & Learning. AI tools are generally permitted in coursework, subject to instructor guidelines. Students are required to disclose and attribute AI-generated content in their academic work. The university employs detection and enforcement mechanisms for unauthorized AI use. Research-related AI policies address manuscript preparation, data analysis, research ethics. At the institutional level, the university has established guidelines for faculty and staff AI use, data protection and approved AI tools, AI governance strategy.
In Studium und Lehre gelten die Vorgaben für die Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten . Die Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit oder die Durchführung einer Prüfung müssen eigenständig erbrachte Leistungen eines Studierenden darstellen. Ein KI-Einsatz darf daher in diesem Kontext nur als unterstützendes Hilfsmittel eingesetzt werden und nur nach Absprache mit dem Prüfenden.
In einer zusätzlichen Freigabeerklärung, die von der prüfenden Person angepasst werden kann, kann der Einsatz von KI-Werkzeugen jedoch unter festgelegten Bedingungen und mit spezifischen Dokumentatspflichten erlaubt werden.
Gibt es keine Freigabeerklärung, ist jegliche Nutzung von KI (im Rückschluss von den Freigabemöglichkeiten) unzulässig.
Auch wenn Prüfungsordnungen den Einsatz von ChatGPT und anderen Bots (nachfolgend „ChatGPT“ oder „KI“ genannt) durch Studierende während der Prüfungen bisher nicht ausdrücklich regeln oder gesondert sanktionieren, ist ein solcher Einsatz aus prüfungsrechtlicher Sicht an unserer Universität aktuell nicht zulässig.
Ermöglichung des Einsatzes von KI im Rahmen von Prüfungen. In diesem Fall muss die Prüferin bzw. Prüfer die KI ausdrücklich als Hilfsmittel zulassen. Die Studierenden müssen dann die Nutzung von z.B. ChatGPT für die Prüfungsleistung angeben.
Einsatz bei Prüfungen ohne Nennung als Hilfsmittel und ohne Erlaubnis des Prüfenden (Hinweis: Entscheidung zum KI-Einsatz bei Prüfungen erfolgt durch die prüfende Person)
Gezielter Einsatz eines KI-Tools in der Lehre
* Schulung des Umgangs mit KI, z. B. zum Üben des Schreibens eines Prompts
* Digitale Assistenten zu Lernzwecken und Unterstützung des eigenen Lernprozesses (z. B. im Vorfeld einer Prüfung)
Einsatz eines KI-Tools als Hilfsmittel in einer Lehrveranstaltung ohne vorherige Abstimmung mit der Lehrperson
Schreibprozess (z. B. Briefe, E-Mails, Protokolle, Publikationen, Anträge etc.)
* Unterstützung bei einzelnen Formulierungen und Sätzen
* Feedback zu Grammatik, Stil, Struktur zur Verbesserung eigener Texte
* Unterstützung bei Schreibblockaden (KI als Sparringspartner)
* Ungeprüfte Übernahme einer Zusammenfassung oder Analyse in einen Bericht oder eine Publikation
Bei der wissenschaftlichen Tätigkeit sind die „Prinzipien guter wissenschaftlicher Praxis“ auch beim Einsatz von generativer KI zugrunde zu legen.
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sollten sich stets ihrer eigenen Verantwortung für die Integrität der Inhalte, die von KI-Tools oder mit deren Hilfe erstellt wurden, bewusst sein.
Text-Analyse von Materialien, Literatursynthese oder Datenaufbereitung
* Eigene Dokumente oder Texte zusammenfassen oder zusammenführen
* Texte analysieren bzw. auf bestimmte Merkmale hin untersuchen
* Unterstützung im Prozess der Datenaufbereitung, z. B. bei Transkriptionen
* Verarbeitung personenbezogener Daten (außer es können die datenschutzrechtlichen Anforderungen eingehalten werden)
(3) Die Herkunft der im Forschungsprozess verwendeten Daten, Organismen, Materialien und
Software wird kenntlich gemacht und die Nachnutzung belegt; die Originalquellen werden zitiert.
Art und Umfang von im Forschungsprozess entstehenden Forschungsdaten werden beschrieben.
Der Umgang mit ihnen wird, entsprechend den Vorgaben im betroffenen Fach, ausgestaltet.
(3) Soweit möglich, werden Methoden zur Vermeidung von (unbewussten) Verzerrungen bei der
Interpretation von Befunden, zum Beispiel Verblindung von Versuchsreihen, angewandt.
Bei der wissenschaftlichen Tätigkeit sind die „Prinzipien guter wissenschaftlicher Praxis“ auch beim Einsatz von generativer KI zugrunde zu legen. Insbesondere verweisen wir hier auf die Leitlinie der DFG zum Einsatz von Text- und Bildgeneratoren in der Wissenschaft Externer Link†www.dfg.de und auf die Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der Universität pdf, 336 kb .
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sollten sich stets ihrer eigenen Verantwortung für die Integrität der Inhalte, die von KI-Tools oder mit deren Hilfe erstellt wurden, bewusst sein.
Mit dieser Satzung soll deutlich gemacht werden, dass die Universität wissenschaftliches Fehlverhalten nicht akzeptiert, da es den wissenschaftlichen Fortschritt behindert, das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Wissenschaft untergräbt und das Vertrauen der Wissenschaftler:innen untereinander zerstört. Die Friedrich-Schiller-Universität Jena wird jedem Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten innerhalb der Universität nachgehen.
Die Studierenden müssen dann die Nutzung von z.B. ChatGPT für die Prüfungsleistung angeben.
In einer zusätzlichen Freigabeerklärung, die von der prüfenden Person angepasst werden kann, kann der Einsatz von KI-Werkzeugen jedoch unter festgelegten Bedingungen und mit spezifischen Dokumentatspflichten erlaubt werden.
Die Entscheidungen zur Freigabe und den Möglichkeiten hierzu sollen allerdings im Vorfeld getroffen und die Studierenden schriftlich dazu informiert werden. Die Studierenden müssen im Zweifelfall nachweisen, dass und in welchem Umfang die KI-Nutzung von den Prüfer*innen freigegeben wurde.
Da eine unerlaubte Nutzung im Nachhinein nicht nachweisbar ist, ist zu empfehlen, die Prüfungen zur Vermeidung von Täuschungen vorab auf Täuschungsmöglichkeiten zu testen.
Mit dieser Satzung soll deutlich gemacht werden, dass die Universität wissenschaftliches Fehlverhalten nicht akzeptiert, da es den wissenschaftlichen Fortschritt behindert, das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Wissenschaft untergräbt und das Vertrauen der Wissenschaftler:innen untereinander zerstört. Die Friedrich-Schiller-Universität Jena wird jedem Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten innerhalb der Universität nachgehen.
Soweit sich nach Aufklärung des Sachverhalts ein entsprechender Verdacht erhärtet, werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten dem Einzelfall angemessene Maßnahmen ergriffen.
Lehrmaterialien und Prüfungsaufgaben
* Generierung von Ideen, Beispielen oder Textvorlagen für neue Prüfungsaufgaben
* Unterstützung bei der Ausgestaltung von Lehrmaterial
* Unterstützung bei der Individualisierung von Materialien
Beurteilungen und Begutachtungen
* Unterstützung bei der Vorbereitung von Beurteilungen, z. B. Auswahl und Formulierung von Kriterien
* Unterstützung bei Formulierungen
Verwaltungsaufgaben
* Unterstützung bei Formulierungen, Zusammenfassungen oder Korrespondenz
* Bewertung von Prüfungen (Hausarbeit oder andere Prüfungsleistungen) oder Einschätzung von anderen Leistungen einer Person
* Bewertung von Bewerbern oder andere Auswahlentscheidungen, die sich auf Personen beziehen
* Erstellung eines Arbeitszeugnisses oder einer Mitarbeiterbeurteilung
* Analyse von Beschäftigtendaten, z. B. Fehlzeiten, Kranken- und Urlaubszeiten o.ä.
* Analyse von Anträgen bzw. Begutachtungen
Lehrende sind dazu angehalten, Prüfungen so zu konzipieren, dass sie das angestrebte Lernziel angemessen widerspiegeln und aussagekräftig sind. Soll der Einsatz von KI ausgeschlossen werden, kann dies vor allem durch ein geeignetes Prüfungsformat erreicht werden.
* Verarbeitung personenbezogener Daten (außer es können die datenschutzrechtlichen Anforderungen eingehalten werden)
Grundsätzlich sollen für solche Registrierungen bei externen Anbietern im beruflichen Kontext dienstliche E-Mail-Adressen und Kontaktdaten verwendet werden.
Das IT-Zentrum der Thüringer Hochschulen ermöglicht den Mitarbeitenden der Thüringer Hochschulen über ein Webportal die anonyme Nutzung von ChatGPT. Dabei werden keine personenbezogenen Daten der Mitarbeitenden an OpenAI übermittelt, lediglich der Chat wird an ChatGPT gesendet.
Wir betreiben eine lokale Infrastruktur für Anwendungen im Bereich Künstliche Intelligenz und unterstützen den Einsatz von KI-Sprachmodellen sowie verwandten Systemen. Dafür stellen wir unter anderem eine leistungsstarke GPUStack-Instanz für das permanente Hosting verschiedener Large Language Models (LLMs) sowie eine intuitive OpenWebUI-Instanz als benutzerfreundliche Chat-Oberfläche bereit.
Chat-Oberfläche für lokal betriebene KI-Sprachmodelle. Chats können mit eigenen Wissensdatenbanken (RAGs) kombiniert werden. Deine Daten und Chats bleiben datenschutzfreundlich auf universitären Servern.
OpenWebUI ist eine extrem vielseitige, selbstgehostete Benutzeroberfläche, um eigene KI-Chats und RAG-Systeme (Retrieval-Augmented Generation) aufzubauen. Da OpenWebUI von uns komplett lokal auf universitären Servern betrieben wird und es an unsere GPUStack KI-Engine angebunden ist, ist es datenschutzkonform und unabhängig von großen Cloud-Anbietern.
Diese Handreichung bietet allen Studierenden, Beschäftigten und Externen an der Universität Jena Orientierung bei der verantwortungsvollen Nutzung generativer Künstlicher Intelligenz (KI) als Hilfsmittel im beruflichen Alltag sowie in Studium, Lehre und Forschung.
Die AG befasst sich mit dem aktiven Umgang von KI-Anwendungen in Studium und Lehre. Sie wurde von der Akademie für Lehrentwicklung (ALe) gegründet.
Die europäische Verordnung über Künstliche Intelligenz (KI-Verordnung) verpflichtet Organisationen, die KI-Systeme entwickeln oder einsetzen, sicherzustellen, dass Mitarbeitende und betroffene Personen über ausreichende KI-Kompetenz verfügen.
Für Hochschulen bedeutet das insbesondere die Qualifizierung von Lehrenden und Mitarbeitenden sowie die Sensibilisierung von Studierenden. Der Aufbau von KI-Kompetenz ist damit verpflichtend vor einem Einsatz im Arbeitsalltag und in Lehrveranstaltungen durchzuführen.
Wir betreiben eine lokale Infrastruktur für Anwendungen im Bereich Künstliche Intelligenz und unterstützen den Einsatz von KI-Sprachmodellen sowie verwandten Systemen.
Knowing your institution's AI policy is step one. DocuMark helps enforce it fairly by empowering universities to manage AI-generated content, prevent cheating, and support student writing through responsible AI use.
University of Jena has defined AI policies in 11 of 12 categories, with an overall coverage score of 92%.
Disclosure is required when AI is allowed in assessed work. In exams, students must indicate AI use if it has been expressly permitted, and for seminar papers or theses the examiner may require specific documentation; students must be able to prove what use was approved and to what extent.
The university states that unauthorized AI use in exams cannot be proven retrospectively and therefore recommends designing assessments in advance to reduce opportunities for deception. For research integrity, the university investigates suspected scientific misconduct and may take case-appropriate measures.
The university restricts AI use involving personal data unless data protection requirements are satisfied. For external providers, staff should use official work contact details for registration, and the university highlights institutionally provided options including an anonymous ChatGPT web portal for employees and locally hosted OpenWebUI/GPUStack services where chats and data remain on university servers.
Disclaimer:* All university AI policy information presented on this platform is compiled from publicly available information, official university websites, and related academic sources. This data reflects information available at the time of last verification as on 27th February 2026. University and institution names referenced on this platform are the property and trademarks of their respective institutions. Their inclusion does not imply any affiliation with, endorsement by, or partnership with those institutions. Policy coverage scores and categorical indicators are automated assessments derived from available documentation and are provided for informational and comparative purposes only. They do not constitute legal, academic, or compliance advice. Users are advised to exercise their own judgement and independently verify all policy information directly with the respective university before making any academic or institutional decisions. For any queries or corrections, please contact us at support@trinka.ai