University of Koblenz has defined AI policies across 11 of 12 policy categories, covering Academic Integrity, Institutional & Administrative, Research, Teaching & Learning. The university prohibits the use of AI tools in coursework unless explicitly permitted by instructors. Students are required to disclose and attribute AI-generated content in their academic work. The university employs detection and enforcement mechanisms for unauthorized AI use. Research-related AI policies address manuscript preparation, data analysis, research ethics. At the institutional level, the university has established guidelines for faculty and staff AI use, data protection and approved AI tools, AI governance strategy.
Informieren Sie sich, ob und in welchem Umfang KI-Tools in der Veranstaltung und der Prüfung erlaubt sind. Lehrende legen dies mithilfe des KI-Ampelsystems fest (Rot = keine KI, Gelb = teilweise, Grün = zulässig). Falls keine Regelung erkennbar ist, fragen Sie frühzeitig nach.
Dokumentieren Sie Ihren KI-Einsatz transparent und nutzen Sie die zur jeweiligen Ampelfarbe passende Eigenständigkeitserklärung.
Beachten Sie: Nicht zugelassener oder nicht gekennzeichneter KI-Einsatz kann gemäß der Rahmenprüfungsordnung als Täuschungsversuch gewertet werden.
Der nicht zugelassene oder nicht gekennzeichnete Einsatz von text- oder bildgenerierenden Modellen der Künstlichen Intelligenz zur Erstellung von Prüfungs- und Studienleistungen kann als vorsätzlicher Täuschungsversuch gemäß § 69 Abs. 4 HochSchG gewertet werden, der im Wiederholungsfall zur Exmatrikulation führen kann.
Das KI-Ampelsystem unterstützt Lehrende dabei, für eine konkrete Prüfungsleistung festzulegen, in welchem Umfang generative KI genutzt werden darf und wie ein erlaubter Einsatz offenzulegen ist. Die Einordnung erfolgt prüfungsbezogen und kann – abhängig von Lernzielen, Fachkultur und Prüfungsformat – unterschiedlich ausfallen.
ROT keine KI-Tools erlaubt
GELB nur für definierte Zwecke/Phasen oder nur bestimmte Tools
GRÜN KI-Tools im zulässigen Rahmen erlaubt
Schriftlichen Prüfungen, einschließlich Abschlussarbeiten, ist nach Maßgabe der Rahmenprüfungsordnung der Universität Koblenz eine Eigenständigkeitserklärung beizufügen. In der Erklärung sind verwendete Quellen und Hilfsmittel einschließlich eines etwaigen Einsatzes Künstlicher Intelligenz offenzulegen.
passende Eigenständigkeitserklärung mit Angaben zu Zweck und Umfang der erlaubten KI-Nutzung; ggf. zusätzlicher Nachweis (z. B. Prompt-Protokoll)
KI-Tools können Studierende, sofern zulässig, beim Lernen, Recherchieren und Schreiben unterstützen und neue Möglichkeiten zur individuellen Vertiefung von Studieninhalten eröffnen.
Nutzen Sie KI, sofern zulässig, unterstützend für Ideengenerierung, Beispiele, Übungsaufgaben, alternative Formulierungen oder Zusammenfassungen.
Analysieren Sie KI-Antworten kritisch – z. B. hinsichtlich Stärken/Schwächen, Bias, Halluzinationen, fehlender Belege oder Grenzen durch Trainingsdaten.
Grundsätzlich gilt: Auch wenn KI-Tools beim Brainstorming, Übersetzen oder Zusammenfassen helfen, tragen die Antragstellenden die volle Verantwortung für Inhalt, Autorenstatus und wissenschaftliche Integrität im Rahmen der Antragstellung und der geförderten Projekte. Die Nutzung von KI muss offengelegt werden.
Wenn Sie KI-Tools beim Verfassen eines Förderantrags nutzen, empfehlen sich folgende Schritte:
* Dokumentation des KI-Einsatzes im Antrag (welches Tool, welche Version, wofür genutzt).
* Verantwortung erklären, dass alle Inhalte geprüft und korrigiert wurden.
* Keine vertraulichen oder personenbezogenen Daten ohne Einwilligung in KI-Tools eingeben.
* Bei Begutachtung und vertraulichen Prozessen keine externen KI-Tools für vertrauliche Inhalte nutzen.
Grundsätzlich gilt: Auch wenn KI-Tools beim Brainstorming, Übersetzen oder Zusammenfassen helfen, tragen die Antragstellenden die volle Verantwortung für Inhalt, Autorenstatus und wissenschaftliche Integrität im Rahmen der Antragstellung und der geförderten Projekte. Die Nutzung von KI muss offengelegt werden.
Wissenschaftliche Integrität ist die Grundlage verantwortungsvoller Forschung und Lehre an der Universität Koblenz. Sie bildet das Fundament für Glaubwürdigkeit, Qualität und Vertrauen in wissenschaftliche Erkenntnisse. Die Universität fördert eine Kultur von Verantwortung, Transparenz und Fairness in allen Bereichen wissenschaftlichen Arbeitens.
Schriftlichen Prüfungen, einschließlich Abschlussarbeiten, ist nach Maßgabe der Rahmenprüfungsordnung der Universität Koblenz eine Eigenständigkeitserklärung beizufügen. In der Erklärung sind verwendete Quellen und Hilfsmittel einschließlich eines etwaigen Einsatzes Künstlicher Intelligenz offenzulegen.
Dokumentieren Sie Ihren KI-Einsatz transparent und nutzen Sie die zur jeweiligen Ampelfarbe passende Eigenständigkeitserklärung.
Dokumentieren Sie Ihren KI-Einsatz in der Anlage zur Nutzung von KI-Tools (verwendetes Tool, Zweck, betroffene Abschnitte, kritische Prüfung). Fügen Sie ein Prompt-/Output-Protokoll bei, sofern dies verlangt wird.
Beachten Sie: Nicht zugelassener oder nicht gekennzeichneter KI-Einsatz kann gemäß der Rahmenprüfungsordnung als Täuschungsversuch gewertet werden.
Versucht die Kandidatin oder der Kandidat das Ergebnis einer Prüfung durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen, gilt die betreffende Prüfungsleistung als „nicht ausreichend“ (5,0).
In schwerwiegenden Fällen von Täuschung oder Störung kann der Prüfungsausschuss die Kandidatin oder den Kandidaten von der Erbringung weiterer Prüfungsleistungen ausschließen.
Der nicht zugelassene oder nicht gekennzeichnete Einsatz von text- oder bildgenerierenden Modellen der Künstlichen Intelligenz zur Erstellung von Prüfungs- und Studienleistungen kann als vorsätzlicher Täuschungsversuch gemäß § 69 Abs. 4 HochSchG gewertet werden, der im Wiederholungsfall zur Exmatrikulation führen kann.
Mit diesen Dokumenten ist auch die Bachelor- bzw. Masterurkunde einzuziehen, wenn die Prüfung aufgrund einer Täuschungshandlung für „nicht bestanden“ erklärt wurde.
KI-Tools können Lehrende bei der Erstellung von Materialien unterstützen, Lernprozesse bereichern und Studierende zu einer kritisch-reflektierten Auseinandersetzung anregen.
Die folgenden Handlungsempfehlungen geben Lehrenden einen kompakten Überblick darüber, wie KI-Systeme verantwortungsvoll, didaktisch sinnvoll und rechtskonform in der Lehre eingesetzt werden können.
Kommunizieren Sie frühzeitig, ob und wie KI in Ihrer Veranstaltung genutzt werden darf. Nutzen Sie dazu das KI-Ampelsystem, um den zulässigen Umfang klar festzulegen und gegenüber Studierenden transparent zu kommunizieren.
Halten Sie die Regeln zur KI-Nutzung schriftlich fest, z. B. in der Aufgabenstellung, im begleitenden OLAT-Kurs, im Prüfungsorganisationssatz in KLIPS oder in der ersten Sitzung.
Gehen Sie mit gutem Beispiel voran: Kennzeichnen Sie KI-generierte Inhalte in Ihren eigenen Lehr- und Lernmaterialien, etwa durch KI erstellte Abbildungen im Foliensatz (vgl. Art. 50 KI-VO).
Geben Sie keine personenbezogenen, vertraulichen oder urheberrechtlich geschützten Inhalte in KI-Systeme ein.
Nutzen Sie bevorzugt die von der Universität bereitgestellten KI-Dienste, insbesondere wenn Sie mit kursbezogenen Materialien arbeiten.
Wenn ich bei meiner Arbeit mit dem KI-Dienst personenbezogene Daten Dritter verwende, habe ich diese als Input anonymisiert, damit kein Rückschluss auf die Person möglich ist.
Insbesondere ist bei der Nutzung die Klassifizierung des jeweiligen KI-Systems zu beachten (z. B. „nur mit öffentlich zugänglichen Informationen“) und es dürfen keine personenbezogenen oder vertraulichen Informationen in KI-Systeme eingegeben werden.
Geben Sie daher niemals vertrauliche Informationen an eine Cloud-basierte/online KI weiter!
KI verändert Studium, Lehre, Forschung und Verwaltung rasant. Wir möchten alle Mitglieder und Angehörigen der Universität dabei unterstützen, diese Technologien kompetent und sicher zu nutzen.
Diese Seite bündelt unsere Angebote, gibt Orientierung und wächst mit den dynamischen Entwicklungen des Feldes.
KI-Sprechstunde: Fragen, Hinweise oder Rückmeldungen zum Thema KI an der Universität Koblenz sind jederzeit willkommen. Wenden Sie sich hierzu an den Beauftragten für Künstliche Intelligenz (Sprechzeiten nach Vereinbarung).
Die Universität Koblenz möchte mit einem Merkblatt für Nutzende von KI-Diensten die KI-Kompetenz ihrer Mitglieder und Angehörigen stärken und damit die Basis zur Entwicklung einer KI-Strategie legen.
Knowing your institution's AI policy is step one. DocuMark helps enforce it fairly by empowering universities to manage AI-generated content, prevent cheating, and support student writing through responsible AI use.
University of Koblenz has defined AI policies in 11 of 12 categories, with an overall coverage score of 92%.
Disclosure of AI use is required in written examinations, including final theses, through a declaration of independence that lists sources and aids, including any AI use. Students are also instructed to document their AI use transparently, and the university provides AI-specific declarations and, where required, a prompt/output log or annex describing the tool, purpose, affected sections, and critical review.
The university states that unauthorized or undisclosed AI use in examinations and study work can be treated as intentional cheating. If a student attempts to influence an exam result through deception or unauthorized aids, the assessment is graded failed; in serious cases, further assessments can be barred, repeated intentional AI-related deception can lead to expulsion, and tainted degrees can later be revoked.
The university prohibits entering personal, confidential, or copyright-protected material into AI systems in study and teaching contexts, and it requires anonymization when third-party personal data are used. It also recommends using university-provided AI services, especially for course-related materials, and warns against sharing confidential information with cloud-based or online AI.
Disclaimer:* All university AI policy information presented on this platform is compiled from publicly available information, official university websites, and related academic sources. This data reflects information available at the time of last verification as on 27th February 2026. University and institution names referenced on this platform are the property and trademarks of their respective institutions. Their inclusion does not imply any affiliation with, endorsement by, or partnership with those institutions. Policy coverage scores and categorical indicators are automated assessments derived from available documentation and are provided for informational and comparative purposes only. They do not constitute legal, academic, or compliance advice. Users are advised to exercise their own judgement and independently verify all policy information directly with the respective university before making any academic or institutional decisions. For any queries or corrections, please contact us at support@trinka.ai