University of Lubeck has defined AI policies across 8 of 12 policy categories, covering Academic Integrity, Institutional & Administrative, Research, Teaching & Learning. The university prohibits the use of AI tools in coursework unless explicitly permitted by instructors. Students are required to disclose and attribute AI-generated content in their academic work. The university employs detection and enforcement mechanisms for unauthorized AI use. At the institutional level, the university has established guidelines for faculty and staff AI use, data protection and approved AI tools, AI governance strategy.
Studierenden ist die Nutzung von KI als Tool grundsätzlich erlaubt, solange diese Nutzung nicht dem Kompetenzerwerb entgegensteht, beispielsweise da das KI-System das Training von Fähigkeiten übernehmen würde. Die Entscheidung darüber liegt bei den Lehrenden.
Alle urheberrechtlich geschützten Materialien (also – solange nicht explizit freie Lizenzen angegeben sind – alle Skripte, Bücher, Übungsaufgaben, Abbildungen und Dokumente aller Art) dürfen nur an von der Universität zu Lübeck explizit zu diesem Zweck freigegebene Systeme übergeben werden.
Für schriftliche Arbeiten ist (insbesondere gemäß Prüfungsverfahrensordnung, PVO ) die Nutzung von KI zur Generierung von Inhalten kenntlich zu machen.
Ist eine Nutzung von KI durch Studierende im Kontext einer Lehrveranstaltung nicht erwünscht, da diese dem Kompetenzerwerb entgegensteht, muss sie durch die Lehrenden explizit verboten werden.
Ist umgekehrt eine Nutzung von KI durch Studierende im Kontext einer Lehrveranstaltung erwünscht, so ist für diesen Zweck ein von der Universität zu Lübeck explizit zu diesem Zweck freigegebene Systeme verbindlich festzulegen. Die Studierenden müssen angemessen zu der Nutzung geschult sein.
Die Nutzung von KI durch Studierenden in Prüfungen kann durch Lehrende als Hilfsmittel erlaubt werden, wobei dann ein von der Universität zu Lübeck explizit zu diesem Zweck freigegebene Systeme verbindlich durch die Lehrenden festgelegt werden muss.
(3) Der Kandidatin oder dem Kandidaten sind zu Beginn der Prüfung die zulässigen Hilfsmittel bekannt
zu geben. Im Falle der Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel oder anderweitiger Täuschung der Kan
didatin oder des Kandidaten gilt die betreffende Prüfungsleistung als mit „nicht ausreichend“ (5,0) be-
wertet.
Je nach Schwere der Täuschung kann stattdessen und/oder zusätzlich eine Verwarnung ausge
sprochen, die Wiederholung einzelner Prüfungsleistungen ohne Anrechnung auf die Zahl der zur Verfü
gung stehenden Prüfungsversuche angeordnet oder eine weitere, dem jeweiligen Einzelfall angemes
sene Sanktion verhängt werden. Die Entscheidung darüber trifft der Prüfungsausschuss.
Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz kann das Lehren und Lernen an der Universität zu Lübeck bereichern. Studierende können KI nutzen, um ihr Studium effektiver zu gestalten, Lehrende können KI zur Vorbereitung und Durchführung ihrer Lehre nutzen.
Im Rahmen eines Studiums ist der Erwerb von Kompetenzen im Bereich KI (in Form von AI Literacy) ein wichtiges Querschnittsthema in allen Studiengängen, so wie beispielsweise Gute Wissenschaftliche Praxis oder Datenschutz auch. Die Form und der Umfang dieses Kompetenzerwerbs obliegen dabei der Ausgestaltung durch die einzelnen Studiengänge.
Studierenden ist die Nutzung von KI als Tool grundsätzlich erlaubt, solange diese Nutzung nicht dem Kompetenzerwerb entgegensteht, beispielsweise da das KI-System das Training von Fähigkeiten übernehmen würde. Die Entscheidung darüber liegt bei den Lehrenden.
Für schriftliche Arbeiten ist (insbesondere gemäß Prüfungsverfahrensordnung, PVO ) die Nutzung von KI zur Generierung von Inhalten kenntlich zu machen.
(3) Der Kandidatin oder dem Kandidaten sind zu Beginn der Prüfung die zulässigen Hilfsmittel bekannt
zu geben. Im Falle der Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel oder anderweitiger Täuschung der Kan
didatin oder des Kandidaten gilt die betreffende Prüfungsleistung als mit „nicht ausreichend“ (5,0) be-
wertet.
Je nach Schwere der Täuschung kann stattdessen und/oder zusätzlich eine Verwarnung ausge
sprochen, die Wiederholung einzelner Prüfungsleistungen ohne Anrechnung auf die Zahl der zur Verfü
gung stehenden Prüfungsversuche angeordnet oder eine weitere, dem jeweiligen Einzelfall angemes
sene Sanktion verhängt werden. Die Entscheidung darüber trifft der Prüfungsausschuss. Dies gilt auch,
wenn die Täuschungshandlung lediglich versucht wurde. Als Täuschungsversuch zählt insbesondere
auch der Besitz nicht zugelassener Hilfsmittel in unmittelbarer Reichweite der Kandidatin oder des Kan
didaten während der Prüfung. Zu den nicht zugelassenen Hilfsmitteln zählen ausdrücklich eingeschal
tete Mobiltelefone und andere elektronische Kommunikationsmittel, es sei denn, diese sind im Einzelfall
explizit zugelassen worden.
Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz kann das Lehren und Lernen an der Universität zu Lübeck bereichern. Studierende können KI nutzen, um ihr Studium effektiver zu gestalten, Lehrende können KI zur Vorbereitung und Durchführung ihrer Lehre nutzen.
Ist eine Nutzung von KI durch Studierende im Kontext einer Lehrveranstaltung nicht erwünscht, da diese dem Kompetenzerwerb entgegensteht, muss sie durch die Lehrenden explizit verboten werden.
Ist umgekehrt eine Nutzung von KI durch Studierende im Kontext einer Lehrveranstaltung erwünscht, so ist für diesen Zweck ein von der Universität zu Lübeck explizit zu diesem Zweck freigegebene Systeme verbindlich festzulegen. Die Studierenden müssen angemessen zu der Nutzung geschult sein.
Die Nutzung von KI durch Studierenden in Prüfungen kann durch Lehrende als Hilfsmittel erlaubt werden, wobei dann ein von der Universität zu Lübeck explizit zu diesem Zweck freigegebene Systeme verbindlich durch die Lehrenden festgelegt werden muss.
Generative Künstliche Intelligenz entwickelt sich mit hoher Geschwindigkeit weiter – und eröffnet auch für die öffentliche Verwaltung neue Chancen. Sie kann Mitarbeitende im Arbeitsalltag wirkungsvoll entlasten: durch automatisierte Textvorschläge, effizientere Informationsverarbeitung oder die Unterstützung bei Routineaufgaben.
Dieser Workshop vermittelt Verwaltungsmitarbeitenden die Grundlagen der generativen KI und zeigt praxisnahe Einsatzmöglichkeiten, um alltägliche Aufgaben effizienter zu gestalten.
Alle urheberrechtlich geschützten Materialien (also – solange nicht explizit freie Lizenzen angegeben sind – alle Skripte, Bücher, Übungsaufgaben, Abbildungen und Dokumente aller Art) dürfen nur an von der Universität zu Lübeck explizit zu diesem Zweck freigegebene Systeme übergeben werden.
Ist umgekehrt eine Nutzung von KI durch Studierende im Kontext einer Lehrveranstaltung erwünscht, so ist für diesen Zweck ein von der Universität zu Lübeck explizit zu diesem Zweck freigegebene Systeme verbindlich festzulegen.
Die Nutzung von KI durch Studierenden in Prüfungen kann durch Lehrende als Hilfsmittel erlaubt werden, wobei dann ein von der Universität zu Lübeck explizit zu diesem Zweck freigegebene Systeme verbindlich durch die Lehrenden festgelegt werden muss.
Datenschutz und Sicherheit: Alle Anwendungen entsprechen der DSGVO und schützen personenbezogene Daten.
Die Plattform dient der Erprobung konkreter Anwendungen, etwa zur Textgenerierung, Dokumentenanalyse oder zur Beantwortung häufig wiederkehrender Anfragen. Sie wird lokal betrieben, das heißt: Alle Daten bleiben vollständig innerhalb der IT-Infrastruktur der Universität – ein datenschutzkonformer Betrieb ist dadurch sichergestellt. Es gelangen keine Daten an externe Server oder Anbieter.
Die Universität zu Lübeck hat eine Leitlinie zur Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI) beschlossen. Damit setzen wir einen verbindlichen Rahmen für den verantwortungsvollen Einsatz von KI-Technologien in der Verwaltung – zur Unterstützung der Mitarbeitenden und Studierenden an der Universität zu Lübeck.
Die KI-Leitlinie verfolgt das Ziel, den Einsatz von Künstlicher Intelligenz gezielt zu gestalten:
-zur Weiterentwicklung von Lehr- und Lernformaten,
-zur Verbesserung der Servicequalität gegenüber Studierenden,
-zur Entlastung unserer Mitarbeitenden bei wiederkehrenden Aufgaben,
-zur Steigerung der Effizienz und Transparenz unserer Verwaltungsprozesse,
-sowie zur sicheren und rechtskonformen Anwendung moderner Technologien in allen Bereichen der Universität.
Unsere Leitlinie basiert auf folgenden Grundsätzen:
Menschenzentrierung: KI dient der Unterstützung, nicht dem Ersatz menschlicher Entscheidungen.
Transparenz: Der Einsatz von KI wird nachvollziehbar dokumentiert und erklärt.
Datenschutz und Sicherheit: Alle Anwendungen entsprechen der DSGVO und schützen personenbezogene Daten.
Verantwortung und Kontrolle: Für jede Entscheidung bleibt ein Mensch verantwortlich.
Fairness und Nichtdiskriminierung: KI darf keine Benachteiligung erzeugen oder verstärken.
Deshalb hat sich die Hochschulleitung der Universität zu Lübeck im November 2024 dazu entschlossen, ein Modellprojekt zu starten – mit dem Ziel, gemeinsam mit den Mitarbeitenden erste Erfahrungen im Einsatz von generativer KI zu sammeln, Chancen und Grenzen auszuloten und praxistaugliche Lösungen zu entwickeln.
Bereits 50 Mitarbeitende aus der Verwaltung haben an verschiedenen Workshops teilgenommen. Die Plattform KISpace@UzL ist gestartet – und die ersten Nutzerinnen und Nutzer machen aktiv Gebrauch davon. Sie testen konkrete Anwendungen, reflektieren ihre Erfahrungen und helfen mit, einen verantwortungsbewussten Umgang mit KI in der Verwaltung zu gestalten.
Mit der Workshopreihe „Weiterbildung zum KI-Facilitator“ qualifizieren wir gezielt Mitarbeitende, um den verantwortungsvollen Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Hochschulverwaltung aktiv mitzugestalten.
Knowing your institution's AI policy is step one. DocuMark helps enforce it fairly by empowering universities to manage AI-generated content, prevent cheating, and support student writing through responsible AI use.
University of Lubeck has defined AI policies in 8 of 12 categories, with an overall coverage score of 67%.
For written academic work, students must disclose when AI has been used to generate content. The university does not provide, in the supplied sources, a more detailed institution-wide citation format or attribution method beyond this disclosure requirement.
The university defines enforcement for unauthorized aids and cheating in examinations, but does not state a policy on AI detection tools in the supplied sources. If non-authorized aids are used, the exam is graded as failing, and depending on severity the examination board may impose a warning, repeat requirement, or another proportionate sanction.
The university requires the use of explicitly university-approved systems when students are allowed to use AI in courses or exams, and copyrighted teaching materials may only be uploaded to such approved systems. Institutionally, the AI guideline states that all applications must comply with the GDPR and protect personal data. For administration, the university provides KISpace@UzL as a locally hosted platform where data remain within the university IT infrastructure and are not sent to external servers or providers.
Disclaimer:* All university AI policy information presented on this platform is compiled from publicly available information, official university websites, and related academic sources. This data reflects information available at the time of last verification as on 27th February 2026. University and institution names referenced on this platform are the property and trademarks of their respective institutions. Their inclusion does not imply any affiliation with, endorsement by, or partnership with those institutions. Policy coverage scores and categorical indicators are automated assessments derived from available documentation and are provided for informational and comparative purposes only. They do not constitute legal, academic, or compliance advice. Users are advised to exercise their own judgement and independently verify all policy information directly with the respective university before making any academic or institutional decisions. For any queries or corrections, please contact us at support@trinka.ai