University of Mannheim has defined AI policies across 12 of 12 policy categories, covering Academic Integrity, Institutional & Administrative, Research, Teaching & Learning. The university prohibits the use of AI tools in coursework unless explicitly permitted by instructors. Students are required to disclose and attribute AI-generated content in their academic work. The university employs detection and enforcement mechanisms for unauthorized AI use. Research-related AI policies address manuscript preparation, data analysis, research ethics. At the institutional level, the university has established guidelines for faculty and staff AI use, data protection and approved AI tools, AI governance strategy.
Der Einsatz von KI-Systemen in Lehrveranstaltungen sowie im Studien- und Prüfungsalltag ist im Grundsatz möglich, soweit keine rechtlichen Vorgaben entgegenstehen. Grundsätzlich ist der Einsatz von KI-Systemen dann zulässig, wenn dies für die Studierenden von den Lehrenden ausdrücklich vorgesehen wurde.
Werden KI-Systeme von den Lehrenden nicht ausdrücklich für die jeweilige Lehrveranstaltung zugelassen, dann ist ihr Einsatz unzulässig.
Lehrende können den Einsatz von KI-Systemen in ihren Lehrveranstaltungen oder für bestimmte Studien- und Prüfungsleistungen explizit gestatten.
Lehrende können den Einsatz von KI-Systemen in ihren Lehrveranstaltungen oder für bestimmte Studien- und Prüfungsleistungen verbindlich festlegen und damit als Teil der zu erbringenden Leistung definieren.
Täuschungsversuche können dann vorliegen, wenn von Studierenden im Rahmen von Studien- und Prüfungsleistungen nicht kenntlich gemachte und vom Lehrenden nicht zugelassene Inhalte eines KI-Systems eingereicht bzw. hochgeladen werden und diese Inhalte nicht die selbstständige Leistung der oder des Studierenden widerspiegeln.
Der Einsatz von KI-Tools ist von den Studierenden eigenständig zu dokumentieren und auszuweisen. Bei Abschlussarbeiten ist die Nutzung von KI-Tools gegenüber der betreuenden Person mithilfe der Eigenständigkeitserklärung offenzulegen.
Neben den bereits bestehenden Bestandteilen der Eigenständigkeitserklärung ist die Nutzung von KI-Tools in die Eigenständigkeitserklärung aufzunehmen. Dies erfordert eine genaue Benennung des verwendeten KI-Tools, der Produktversion des verwendeten KI-Tools, des Zwecks sowie des Umfangs der Nutzung.
Der Einsatz von KI-Systemen in Lehrveranstaltungen sowie im Studien- und Prüfungsalltag ist im Grundsatz möglich, soweit keine rechtlichen Vorgaben entgegenstehen. Grundsätzlich ist der Einsatz von KI-Systemen dann zulässig, wenn dies für die Studierenden von den Lehrenden ausdrücklich vorgesehen wurde.
Werden KI-Systeme von den Lehrenden nicht ausdrücklich für die jeweilige Lehrveranstaltung zugelassen, dann ist ihr Einsatz unzulässig.
Lehrende können den Einsatz von KI-Systemen in ihren Lehrveranstaltungen oder für bestimmte Studien- und Prüfungsleistungen explizit gestatten.
Lehrende können den Einsatz von KI-Systemen in ihren Lehrveranstaltungen oder für bestimmte Studien- und Prüfungsleistungen verbindlich festlegen und damit als Teil der zu erbringenden Leistung definieren.
Je nach Veranstaltungsart und Leistungsüberprüfung können für den Einsatz von KI-Systemen unterschiedliche Regelungen erforderlich sein. Daher liegt die Entscheidung, ob, in welchem Umfang und unter welchen Voraussetzungen bzw. Bedingungen die Nutzung von KI-Systemen zulässig ist, bei den Lehrenden. Daher sollen sich die Studierenden immer bei ihren Lehrenden bzw. Prüfenden erkundigen, welche Regelungen für die von ihnen besuchte Lehrveranstaltung gelten.
Täuschungsversuche können dann vorliegen, wenn von Studierenden im Rahmen von Studien- und Prüfungsleistungen nicht kenntlich gemachte und vom Lehrenden nicht zugelassene Inhalte eines KI-Systems eingereicht bzw. hochgeladen werden und diese Inhalte nicht die selbstständige Leistung der oder des Studierenden widerspiegeln.
Der Einsatz von KI-Systemen in Lehrveranstaltungen sowie im Studien- und Prüfungsalltag ist im Grundsatz möglich, soweit keine rechtlichen Vorgaben entgegenstehen.
Nutzen Sie KI-Tools, um sich Inspirationen zu holen, Erklärungen zu bekommen, sich Zusammenhänge zu verdeutlichen, sich Vorlesungsinhalte verständlicher erklären zu lassen.
KI-Tools können Sie beim Studium und Lernen unterstützen, indem sie beispielsweise Texte zusammenfassen oder übersetzen, Lernmaterialien erstellen, als Tutor agieren oder Sie dabei unterstützen, wissenschaftliche Recherchen durchzuführen.
Je nach Veranstaltungsart und Leistungsüberprüfung können für den Einsatz von KI-Systemen unterschiedliche Regelungen erforderlich sein. Daher liegt die Entscheidung, ob, in welchem Umfang und unter welchen Voraussetzungen bzw. Bedingungen die Nutzung von KI-Systemen zulässig ist, bei den Lehrenden. Daher sollen sich die Studierenden immer bei ihren Lehrenden bzw. Prüfenden erkundigen, welche Regelungen für die von ihnen besuchte Lehrveranstaltung gelten.
Keine personenbezogenen oder vertraulichen Daten eingeben
Ergebnisse kritisch prüfen und hinterfragen
Lehrende können den Einsatz von KI-Systemen in ihren Lehrveranstaltungen oder für bestimmte Studien- und Prüfungsleistungen explizit gestatten.
Lehrende können den Einsatz von KI-Systemen in ihren Lehrveranstaltungen oder für bestimmte Studien- und Prüfungsleistungen verbindlich festlegen und damit als Teil der zu erbringenden Leistung definieren.
Werden KI-Systeme von den Lehrenden nicht ausdrücklich für die jeweilige Lehrveranstaltung zugelassen, dann ist ihr Einsatz unzulässig.
Je nach Veranstaltungsart und Leistungsüberprüfung können für den Einsatz von KI-Systemen unterschiedliche Regelungen erforderlich sein. Daher liegt die Entscheidung, ob, in welchem Umfang und unter welchen Voraussetzungen bzw. Bedingungen die Nutzung von KI-Systemen zulässig ist, bei den Lehrenden.
Der Einsatz von generativer KI kann in verschiedenen Phasen des wissenschaftlichen Schreibens und Arbeitens hilfreich sein. Gleichzeitig ergeben sich daraus neue Herausforderungen für die gute wissenschaftliche Praxis, die Eigenständigkeit wissenschaftlicher Leistungen und die Qualitätssicherung.
Die Verantwortung für die inhaltliche Qualität, Richtigkeit und Integrität wissenschaftlicher Arbeiten liegt stets bei den Autor*innen selbst.
KI-Systeme können nicht als Autor*in genannt werden.
Neben den bereits bestehenden Bestandteilen der Eigenständigkeitserklärung ist die Nutzung von KI-Tools in die Eigenständigkeitserklärung aufzunehmen. Dies erfordert eine genaue Benennung des verwendeten KI-Tools, der Produktversion des verwendeten KI-Tools, des Zwecks sowie des Umfangs der Nutzung.
Die Nutzung generativer KI kann in verschiedenen Phasen juristischer Forschung und Lehre sinnvoll sein, etwa zur Ideenfindung, Strukturierung, Formulierungshilfe oder Literaturerschließung.
Eine unreflektierte Übernahme KI-generierter Inhalte ist mit den Anforderungen an wissenschaftliche Eigenleistung unvereinbar.
Möchten Sie personenbezogene Daten in einem KI-System verarbeiten, ist darauf zu achten, dass die Verarbeitung nach den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung und dem Landesdatenschutzgesetz zulässig ist.
Wenn Sie KI-Systeme auf vertrauliche, urheberrechtlich geschützte oder sensible Daten anwenden möchten, prüfen Sie bitte im Vorfeld, ob deren Nutzung rechtlich zulässig ist.
Keine personenbezogenen oder vertraulichen Daten eingeben
Ergebnisse kritisch prüfen und hinterfragen
KI-Tools können Sie beim Studium und Lernen unterstützen, indem sie beispielsweise Texte zusammenfassen oder übersetzen, Lernmaterialien erstellen, als Tutor agieren oder Sie dabei unterstützen, wissenschaftliche Recherchen durchzuführen.
Gleichzeitig ergeben sich daraus neue Herausforderungen für die gute wissenschaftliche Praxis, die Eigenständigkeit wissenschaftlicher Leistungen und die Qualitätssicherung.
Die Verantwortung für die inhaltliche Qualität, Richtigkeit und Integrität wissenschaftlicher Arbeiten liegt stets bei den Autor*innen selbst.
KI-Systeme können nicht als Autor*in genannt werden.
Eine unreflektierte Übernahme KI-generierter Inhalte ist mit den Anforderungen an wissenschaftliche Eigenleistung unvereinbar.
Täuschungsversuche können dann vorliegen, wenn von Studierenden im Rahmen von Studien- und Prüfungsleistungen nicht kenntlich gemachte und vom Lehrenden nicht zugelassene Inhalte eines KI-Systems eingereicht bzw. hochgeladen werden und diese Inhalte nicht die selbstständige Leistung der oder des Studierenden widerspiegeln.
Soweit für den Einsatz von KI-Systemen Kennzeichnungs- bzw. Offenlegungspflichten bestehen, sind Studierende verpflichtet, diese umzusetzen.
Der Einsatz von KI-Tools ist von den Studierenden eigenständig zu dokumentieren und auszuweisen. Bei Abschlussarbeiten ist die Nutzung von KI-Tools gegenüber der betreuenden Person mithilfe der Eigenständigkeitserklärung offenzulegen.
Neben den bereits bestehenden Bestandteilen der Eigenständigkeitserklärung ist die Nutzung von KI-Tools in die Eigenständigkeitserklärung aufzunehmen. Dies erfordert eine genaue Benennung des verwendeten KI-Tools, der Produktversion des verwendeten KI-Tools, des Zwecks sowie des Umfangs der Nutzung.
Täuschungsversuche können dann vorliegen, wenn von Studierenden im Rahmen von Studien- und Prüfungsleistungen nicht kenntlich gemachte und vom Lehrenden nicht zugelassene Inhalte eines KI-Systems eingereicht bzw. hochgeladen werden und diese Inhalte nicht die selbstständige Leistung der oder des Studierenden widerspiegeln.
Täuschungsversuche können dann vorliegen, wenn von Studierenden im Rahmen von Studien- und Prüfungsleistungen nicht kenntlich gemachte und vom Lehrenden nicht zugelassene Inhalte eines KI-Systems eingereicht bzw. hochgeladen werden und diese Inhalte nicht die selbstständige Leistung der oder des Studierenden widerspiegeln.
Wird ein Täuschungsversuch oder eine Täuschungshandlung festgestellt, gelten die jeweiligen prüfungsrechtlichen Konsequenzen.
Aktuell existieren keine verlässlichen technischen Verfahren, mit denen der Einsatz von KI-Systemen zweifelsfrei nachgewiesen werden kann.
Lehrende können den Einsatz von KI-Systemen in ihren Lehrveranstaltungen oder für bestimmte Studien- und Prüfungsleistungen explizit gestatten.
Lehrende können den Einsatz von KI-Systemen in ihren Lehrveranstaltungen oder für bestimmte Studien- und Prüfungsleistungen verbindlich festlegen und damit als Teil der zu erbringenden Leistung definieren.
Es ist empfehlenswert, die von den Lehrenden für eine Veranstaltung getroffenen Regelungen transparent und nachvollziehbar zu kommunizieren.
Wenn Sie KI-Systeme auf vertrauliche, urheberrechtlich geschützte oder sensible Daten anwenden möchten, prüfen Sie bitte im Vorfeld, ob deren Nutzung rechtlich zulässig ist.
Für Lehrende bedeutet dies, den Einsatz generativer KI in Lehrveranstaltungen nicht pauschal zu erlauben oder zu verbieten, sondern klare Rahmenbedingungen für die jeweilige Lehrveranstaltung zu definieren.
Lehrende sollten transparent machen, ob und in welchem Umfang die Nutzung generativer KI bei schriftlichen Arbeiten zulässig ist und ob eine Offenlegungspflicht besteht.
Möchten Sie personenbezogene Daten in einem KI-System verarbeiten, ist darauf zu achten, dass die Verarbeitung nach den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung und dem Landesdatenschutzgesetz zulässig ist.
Wenn Sie KI-Systeme auf vertrauliche, urheberrechtlich geschützte oder sensible Daten anwenden möchten, prüfen Sie bitte im Vorfeld, ob deren Nutzung rechtlich zulässig ist.
Keine personenbezogenen oder vertraulichen Daten eingeben
Das Team Digitale Lehre des Zentrums für Lehren und Lernen unterstützt Lehrende bei allen Fragen rund um die didaktisch sinnvolle Nutzung von KI. Es bietet eine Übersicht aller an der Universität Mannheim verfügbaren KI-Systeme und berät zur Integration in die Lehre.
An der Universität Mannheim gibt es mit UniMA Chat AI einen datenschutzkonformen KI-Chat, der auf universitätseigener Infrastruktur betrieben wird.
Die Universität Mannheim begleitet die Entwicklung und Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) aktiv und verantwortungsvoll.
Um den Einsatz von KI an der Universität Mannheim strategisch zu begleiten, wurde ein bereichsübergreifendes KI-Kernteam eingerichtet.
Die KI-Richtlinie der Universität Mannheim schafft einen allgemeinen Rahmen für den Umgang mit KI-Systemen in Studium, Lehre und Verwaltung.
Unser Ziel ist es, Chancen zu nutzen, Risiken zu minimieren und Orientierung im Umgang mit KI zu geben.
The University of Mannheim is actively and responsibly shaping the development and use of artificial intelligence (AI).
To strategically support the use of AI at the University of Mannheim, an interdisciplinary AI core team has been established.
Our goal is to harness opportunities, minimize risks, and provide guidance for the responsible use of AI.
Knowing your institution's AI policy is step one. DocuMark helps enforce it fairly by empowering universities to manage AI-generated content, prevent cheating, and support student writing through responsible AI use.
University of Mannheim has defined AI policies in 12 of 12 categories, with an overall coverage score of 100%.
Disclosure is required when AI use is mandated by the governing rules for the assessment, and final theses must include explicit disclosure of AI use in the declaration of independent work. The university requires precise documentation of the tool used, version, purpose, and extent of use. It also states that undisclosed AI-generated content in assessed work can trigger deception findings when the instructor did not permit that use and the work does not reflect the student's own performance.
The university frames unauthorized or undisclosed AI use in assessed work as a possible deception attempt and states that existing examination law consequences apply. The sources provided do not establish a university-wide mandate to use AI detection software; instead, the focus is on instructor authorization, disclosure, and ordinary misconduct procedures. No explicit endorsement of specific detection platforms is defined in the provided material.
The university requires compliance with data protection and other legal rules before using AI systems with personal, confidential, copyrighted, or sensitive information. It instructs users not to enter personal or confidential data into AI tools unless lawful processing is ensured. The university also maintains an institutional list of AI systems and provides a locally operated UniMA Chat AI service through the university's technical infrastructure.
Disclaimer:* All university AI policy information presented on this platform is compiled from publicly available information, official university websites, and related academic sources. This data reflects information available at the time of last verification as on 27th February 2026. University and institution names referenced on this platform are the property and trademarks of their respective institutions. Their inclusion does not imply any affiliation with, endorsement by, or partnership with those institutions. Policy coverage scores and categorical indicators are automated assessments derived from available documentation and are provided for informational and comparative purposes only. They do not constitute legal, academic, or compliance advice. Users are advised to exercise their own judgement and independently verify all policy information directly with the respective university before making any academic or institutional decisions. For any queries or corrections, please contact us at support@trinka.ai