University of Oldenburg has defined AI policies across 11 of 12 policy categories, covering Academic Integrity, Institutional & Administrative, Research, Teaching & Learning. AI tools are generally permitted in coursework, subject to instructor guidelines. Students are required to disclose and attribute AI-generated content in their academic work. The university employs detection and enforcement mechanisms for unauthorized AI use. Research-related AI policies address manuscript preparation, data analysis, research ethics. At the institutional level, the university has established guidelines for faculty and staff AI use, data protection and approved AI tools, AI governance strategy.
Die Carl von Ossietzky Universität Oldenburg stellt Ihnen aktuell mit Chat AI einen Chatbot mit verschiedenen Sprachmodellen und diversen Funktionalitäten kostenlos und datenschutzkonform zur Verfügung3, den Sie auch für Prüfungsleistungen nutzen können,
sofern Ihre Lehrenden die Verwendung von GKI zulassen4.
Eine eigenständige Leistung (im Rahmen einer Prüfungsleistung) zeichnet sich dadurch aus, dass sie auf Ihren eigenen Beiträgen beruht. Um die Eigenständigkeit einer Leistung fair bewerten zu können, müssen eigene und fremde Anteile klar voneinander getrennt und transparent gemacht werden.
Die Verwendung von KI-Tools darf die Eigenleistung nicht ersetzen.
Wenn der Output z. B. ohne wesentliche Bearbeitung als Lösung für eine Aufgabenstellung genutzt wird, ohne dass kritische Prüfung, eigene Schlussfolgerungen oder eine fachliche Einordnung stattgefunden hat oder der (nicht oder kaum bearbeitete) GKI-Output den überwiegenden Teil der Leistung ausmacht, ist keine Eigenleistung mehr gegeben.
Die Verwendung von GKI-Tools muss gekennzeichnet und dokumentiert werden.
Die konkrete Form der Dokumentation richtet sich nach den Vorgaben Ihrer Lehrenden in der jeweiligen Lehrveranstaltung.
Näheres regeln die Fakultäten, Fächer und Lehrenden.
Die Carl von Ossietzky Universität Oldenburg stellt Ihnen aktuell mit Chat AI einen Chatbot mit verschiedenen Sprachmodellen und diversen Funktionalitäten kostenlos und datenschutzkonform zur Verfügung3, den Sie auch für Prüfungsleistungen nutzen können,
sofern Ihre Lehrenden die Verwendung von GKI zulassen4.
Sprechen Sie Ihre Lehrenden darauf an. Die Hinweise zur Nutzung von GKI können Ihnen beispielsweise in Form einer veranstaltungsspezifischen „Handreichung zum Einsatz von GKI-Tools in Studien- und Prüfungsleistungen“ zur Verfügung gestellt werden.
Die Verwendung von GKI-Tools muss gekennzeichnet und dokumentiert werden.
Absichtliche Verstöße gegen diese beiden Anforderungen können als Täuschungsversuch gewertet und gemäß den Bestimmungen der jeweiligen Prüfungsordnung behandelt werden.
Dies kann entsprechende Konsequenzen (Nicht-Bestehen, Ausschluss aus dem Studium) nach sich ziehen.
Aus datenschutz- und prüfungsrechtlichen Gründen darf die GKI nicht zur Kontrolle und Bewertung von Prüfungsleistungen eingesetzt werden, bis Anwendungen zur Verfügung stehen, die eine rechtskonforme Nutzung ermöglichen.
Die Verwendung von GKI-Tools ist erlaubt, wenn sie ausschließlich der Unterstützung Ihres individuellen Lernprozesses dient. Dies umfasst insbesondere:
das Verstehen, Üben oder Wiederholen von Inhalten,
die Prüfungsvorbereitung (z. B. durch Beispielaufgaben oder Feedback),
den Einsatz von GKI-Tools zur Selbstkontrolle,
den Ersatz herkömmlicher Lernmethoden (z. B. Karteikarten, Nachschlagewerke) oder
den Austausch und die Diskussion über Lerninhalte (z. B. GKI als Lernbuddy, Diskussionspartner oder zur Ideenfindung).
Solange der GKI-Output weder direkt noch bearbeitet in eine Prüfungs- oder Studienleistung einfließt, ist die Nutzung erlaubt und nicht dokumentationspflichtig.
Die Universität Oldenburg hält ein Verbot der Nutzung von generativer KI für nicht zielführend oder zeitgemäß und reiht sich daher ein in die Organisationen, die eine verantwortungsvolle und eingeschränkte Nutzung dieser Technologien erlauben wollen.
Die Nutzung generativer KI für Promotionsschriften / Dissertationen ist nur in der Art erlaubt, dass die eigene wissenschaftliche (Prüfungs-)Leistung unverkennbar bleibt, d.h. je nach Disziplin könnte die Nutzung nur im Bereich der Einleitung, für Literaturüberblick sowie abschließender Zusammenfassung erlaubt sein, bzw. nicht in der Beschreibung, Diskussion und Analyse von Forschungsergebnissen bzw. -gegenständen.
Eine transparente Nutzung ist unabdingbar, d.h. es sollte gekennzeichnet werden, in welchem Bereich und Umfang welches generative Modell zu welchem Zweck (z.B. Ideenfindung, Literaturzusammenfassung, Erstellung von Textpassagen oder Datenanalyse oder -visualisierung) genutzt wurde. Maßgeblich für die detaillierten Anforderungen an die Kennzeichnungspflicht sind die Vorgaben der jeweiligen Fakultät bzw. des jeweiligen Promotionsausschusses.
Eine nutzende Person muss in der Lage sein, mithilfe von generativer KI erstellte Inhalte derart zu verifizieren, dass sie als alleinige Autor*in die umfassende Verantwortung für das Erstellte übernehmen kann.
Die Nutzung generativer KI für Promotionsschriften / Dissertationen ist nur in der Art erlaubt, dass die eigene wissenschaftliche (Prüfungs-)Leistung unverkennbar bleibt, d.h. je nach Disziplin könnte die Nutzung nur im Bereich der Einleitung, für Literaturüberblick sowie abschließender Zusammenfassung erlaubt sein, bzw. nicht in der Beschreibung, Diskussion und Analyse von Forschungsergebnissen bzw. -gegenständen.
Eine transparente Nutzung ist unabdingbar, d.h. es sollte gekennzeichnet werden, in welchem Bereich und Umfang welches generative Modell zu welchem Zweck (z.B. Ideenfindung, Literaturzusammenfassung, Erstellung von Textpassagen oder Datenanalyse oder -visualisierung) genutzt wurde.
Besondere Achtsamkeit ist geboten bzgl. Datenschutz, z.B. bei der Eingabe von Texten und Daten (Forschungs- oder persönlichen Daten), da Eingegebenes ggf. durch die Modelle gespeichert und genutzt wird.
Die Nutzung generativer KI ist u.a. aus Gründen der Vertraulichkeit und des Datenschutzes nicht erlaubt bei der Erstellung von Gutachten.
Das geistige Eigentum Anderer muss gewahrt werden; Modelle neigen ggf. zu Plagiaten. Verantwortlich für Texte sowie deren Inhalte sind weiterhin ausschließlich die Autor*innen, die alleinig für die Wahrung der guten wissenschaftlichen Praxis einstehen.
Eine nutzende Person muss in der Lage sein, mithilfe von generativer KI erstellte Inhalte derart zu verifizieren, dass sie als alleinige Autor*in die umfassende Verantwortung für das Erstellte übernehmen kann.
Ein kritischer Umgang mit bzw. ein kritisches Hinterfragen der Leistung generativer KI ist aufgrund der technischen Limitationen (z.B. Falschaussagen, Plagiate, Übernahme von Voreingenommenheiten / bias, schmeichelndes „Verhalten“ der KI gegenüber der/dem Nutzer*in) und möglicher juristischer Auswirkungen unabdingbar!
Die Verwendung von GKI-Tools muss gekennzeichnet und dokumentiert werden.
Die Verwendung von GKI-Tools im akademischen Kontext, insbesondere in Prüfungsleistungen, muss für Dritte klar erkennbar und nachvollziehbar sein. Sie müssen deutlich machen, welches Tool zu welchem Zweck eingesetzt wurde und wie der GKI-Output in die eigene Leistung eingeflossen ist.
Generativer GKI-Output ist nicht zitierfähig, da er nicht dauerhaft abrufbar und nicht überprüfbar ist. Die Ergebnisse können je nach Prompt, Zeitpunkt und Version variieren. Statt GKI-Tools zu zitieren sollten Sie die zugrundeliegenden Quellen heranziehen.
Die konkrete Form der Dokumentation richtet sich nach den Vorgaben Ihrer Lehrenden in der jeweiligen Lehrveranstaltung.
Der Einsatz von GKI muss von Studierenden und Lehrenden entsprechend den Grundsätzen guter wissenschaftlicher Praxis transparent und vollständig dokumentiert und nachgewiesen werden. Dazu sollten Textstellen, die indirekt oder direkt mit GKI erstellt worden sind, in geeigneter Form dokumentiert werden. Näheres regeln die Fakultäten, Fächer und Lehrenden.
Bei der Abgabe von schriftlichen Prüfungsleistungen einschließlich Abschlussarbeiten hat die oder der Studierende schriftlich zu versichern, dass sie oder er die Arbeit selbständig verfasst bzw. gestaltet und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt und die allgemeinen Prinzipien wissenschaftlicher Arbeit und Veröffentlichungen, wie sie in der Ordnung über die Grundsätze zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg festgelegt sind, befolgt hat. Das bedeutet auch, dass alle Textstellen, die indirekt oder direkt mithilfe von GKI erstellt worden sind, vollständig, nachvollziehbar und unmissverständlich kenntlich gemacht werden müssen.
Eine transparente Nutzung ist unabdingbar, d.h. es sollte gekennzeichnet werden, in welchem Bereich und Umfang welches generative Modell zu welchem Zweck (z.B. Ideenfindung, Literaturzusammenfassung, Erstellung von Textpassagen oder Datenanalyse oder -visualisierung) genutzt wurde. Maßgeblich für die detaillierten Anforderungen an die Kennzeichnungspflicht sind die Vorgaben der jeweiligen Fakultät bzw. des jeweiligen Promotionsausschusses.
Absichtliche Verstöße gegen diese beiden Anforderungen können als Täuschungsversuch gewertet und gemäß den Bestimmungen der jeweiligen Prüfungsordnung behandelt werden.
Dies kann entsprechende Konsequenzen (Nicht-Bestehen, Ausschluss aus dem Studium) nach sich ziehen.
Wie bei allen Täuschungsverdachtsverfahren würden Sie aufgefordert, Stellung zum Täuschungsvorwurf zu nehmen.
Aus datenschutz- und prüfungsrechtlichen Gründen darf die GKI nicht zur Kontrolle und Bewertung von Prüfungsleistungen eingesetzt werden, bis Anwendungen zur Verfügung stehen, die eine rechtskonforme Nutzung ermöglichen.
Sollte GKI im Rahmen von Prüfungsleistungen trotz eines Verbots des Einsatzes bzw. des eingeschränkten Einsatzes darüber hinaus verwendet werden oder bei einem uneingeschränkten Einsatz nicht hinreichend transparent und vollständig nachgewiesen werden, ist von einem Verstoß gegen die Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis und damit von einer Täuschungsabsicht auszugehen. Entsprechende Verstöße sollten entsprechend der Prüfungsordnungen sanktioniert werden. Diese sieht hierfür ein Verfahren vor, in der eine Anzeige eines Verdachts auf einen Verstoß geprüft wird, bis geeignete Maßnahmen gegen die verantwortliche Person ergriffen werden. Bei Feststellen eines Verstoßes durch eine Kommission für gute wissenschaftliche Praxis, entscheidet das Präsidium über die Maßnahmen (Erteilung eines Hausverbots, Aberkennung von Prüfungsleistungen).
Weiterhin sollten Lehrende den eigenen Einsatz von GKI in ihrer Lehre konsequent kenntlich machen, um ihrer Vorbildwirkung nachzukommen und für Transparenz zu sorgen.
Lehrende sollten die Beratungs- und Qualifizierungsangebote – zum Beispiel an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg – nutzen, um sich mit den didaktischen Umsetzungsmöglichkeiten von GKI in der Lehre auseinander zu setzen.
Für Studierende dürfen keine Nachteile entstehen, wenn sie GKI in der Veranstaltung nicht nutzen möchten. Lehrende sollten in der Modulbeschreibung darauf hinweisen, ob sie GKI in der Lehre einsetzen werden.
Aus datenschutz- und prüfungsrechtlichen Gründen darf die GKI nicht zur Kontrolle und Bewertung von Prüfungsleistungen eingesetzt werden, bis Anwendungen zur Verfügung stehen, die eine rechtskonforme Nutzung ermöglichen.
Die Carl von Ossietzky Universität Oldenburg stellt Ihnen aktuell mit Chat AI einen Chatbot mit verschiedenen Sprachmodellen und diversen Funktionalitäten kostenlos und datenschutzkonform zur Verfügung3, den Sie auch für Prüfungsleistungen nutzen können,
sofern Ihre Lehrenden die Verwendung von GKI zulassen4.
Beim Einsatz von GKI-Tools sind grundsätzlich auch datenschutz- und urheberrechtliche Bestimmungen zu beachten. Unzulässig sind
die Angabe personenbezogener Daten von Dritten
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in einem Prompt (siehe Datenschutz nach DSGVO), da Daten ggfs. durch Anbieter von GKI-Tools weitergenutzt werden können. Dies gilt insbesondere für die Angabe sensibler Daten wie Namen, Adressen, Matrikelnummern usw.),
die Verwendung von Daten aus (quantitativen und qualitativen) Datenerhebungen, sofern die Teilnehmer*innen nicht vorab explizit einer solchen Verwendung zugestimmt haben, sowie
das Hochladen von Texten in cloudbasierte GKI-Tools, für die keine ausdrücklichen Nutzungsrechte vorliegen (siehe Urheberrecht; darunter können auch Materialien fallen, die durch Lehrende zur Verfügung gestellt werden).
Studierende und Lehrende sollten daher beim Einsatz von GKI selbst sensibel sein für datenschutzrechtliche, wissenschaftliche und ethische Prinzipien. Sie
− sollten sich darüber bewusst sein und kritisch hinterfragen können, dass durch eine Registrierung und bei der Nutzung von GKI ggf. personenbezogene Daten, Fragen und Informationen gesammelt, gespeichert und verwendet werden,
− sollten darauf achten, keine persönlichen, sensiblen, vertraulichen oder urheberrechtlichen Informationen an die GKI zu übermitteln, solange die rechtlichen Rahmenbedingungen nicht geklärt sind.
Besondere Achtsamkeit ist geboten bzgl. Datenschutz, z.B. bei der Eingabe von Texten und Daten (Forschungs- oder persönlichen Daten), da Eingegebenes ggf. durch die Modelle gespeichert und genutzt wird.
Die Universität Oldenburg hält ein Verbot der Nutzung von generativer KI für nicht zielführend oder zeitgemäß und reiht sich daher ein in die Organisationen, die eine verantwortungsvolle und eingeschränkte Nutzung dieser Technologien erlauben wollen.
Empfehlungen für den Umgang mit generativer KI (bspw. ChatGPT) im Promotionsbereich bieten, vor allem in Bezug auf Dissertationen, und eine Hilfestellung zur Auseinandersetzung bieten, kann aber keine abschließende Aufstellung sein.
Empfehlungen zum Umgang mit generativer künstlicher Intelligenz (GKI) in Studium und Lehre an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
Mit KIKO ( G KI -Handreichungs ko nfigurator ) können Sie aus verschiedenen Bausteinen für Ihre Studierende eine Handreichung zum GKI-Einsatz in Lehre und Prüfungen erstellen.
Für einen weitergehenden Einblick in das Thema verweisen wir auf die KI-Seiten der Stabsstelle Universitätsstrategie – Schwerpunkt Lehre sowie KI-Seiten des Projekts DLHN (Digitale Lehre Hub Niedersachsen) .
Knowing your institution's AI policy is step one. DocuMark helps enforce it fairly by empowering universities to manage AI-generated content, prevent cheating, and support student writing through responsible AI use.
University of Oldenburg has defined AI policies in 11 of 12 categories, with an overall coverage score of 92%.
The university requires AI use in study and examination work to be transparent, marked, and documented. Students must make clear which tool was used, for what purpose, and how the output entered their own work; AI output is generally not citable as a stable source, so underlying sources should be cited instead. For written examinations and qualification works, all passages created directly or indirectly with AI must be fully and unambiguously identified, and detailed documentation requirements can be set by instructors, faculties, or doctoral committees.
The university states that undisclosed or unauthorized AI use in assessments can be treated as attempted deception and sanctioned under examination regulations. It also states that AI may not be used to check or grade examination work for data protection and examination-law reasons. Where a violation of good scientific practice is found, the matter proceeds under formal procedures and may lead to sanctions, including failure, exclusion from study, or withdrawal of assessed work.
The university provides Chat AI as a free, data-protection-compliant institutional chatbot. It prohibits entering third-party personal data into prompts, restricts use of research data where participants have not explicitly consented, and forbids uploading texts to cloud-based AI tools when no explicit rights of use exist. More generally, staff and students are advised not to transmit personal, sensitive, confidential, or copyrighted information to AI systems while legal conditions remain unresolved.
Disclaimer:* All university AI policy information presented on this platform is compiled from publicly available information, official university websites, and related academic sources. This data reflects information available at the time of last verification as on 27th February 2026. University and institution names referenced on this platform are the property and trademarks of their respective institutions. Their inclusion does not imply any affiliation with, endorsement by, or partnership with those institutions. Policy coverage scores and categorical indicators are automated assessments derived from available documentation and are provided for informational and comparative purposes only. They do not constitute legal, academic, or compliance advice. Users are advised to exercise their own judgement and independently verify all policy information directly with the respective university before making any academic or institutional decisions. For any queries or corrections, please contact us at support@trinka.ai